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Service > Newsletter > VöV NEWS > Archiv > 4-2020 - Mitgliederinfo für die Unternehmensleiter/-innen

4-2020 - Mitgliederinfo für die Unternehmensleiter/-innen

Finanzielle Auswirkungen auf den öV

   
Der VöV setzt sich für einen fairen Ausgleich der finanziellen Ertragsausfälle der Transportunternehmen im öV ein. Er unterstützt entsprechende Vorstösse in den parlamentarischen Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen. Gleichzeitig vertritt er gegenüber dem Bundesamt für Verkehr (BAV) die Haltung, gemeinsam mit der Branche und den Kantonen eine umfassende Auslegeordnung über die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise vorzunehmen und einen Massnahmenplan für sämtliche Verkehrssparten des öV zu erarbeiten.

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öV und Kurzarbeit

   
Zahlreiche öV-Unternehmen haben auf Empfehlung des Bundesamts für Verkehr (BAV) Kurzarbeitsentschädigung beantragt. Aufgrund uneinheitlicher Praxis in Kantonen und beim Bund sind zahlreiche Gesuche hängig. Der VöV setzt sich beim BAV für eine Klärung der Rechtslage ein und empfiehlt seinen Mitgliedern weiterhin, Kurzarbeit anzumelden, insbesondere für Transportunternehmen in Rechtsform der Aktiengesellschaft gemäss Obligationenrecht.

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Touristischer Verkehr

   
Die Coronakrise trifft den touristschen Verkehr besonders hart. Der VöV fordert vom Bund die Erarbeitung eines konkreten Plans zur Wiederinbetriebnahme der touristischen öV-Angebote. Er hat seine Erwartungen in einem offenen Brief der Tourismusbranche an den Gesamtbundesrat sowie in einem Schreiben an die Frau Bundespräsidentin Sommaruga festgehalten. Am Tourismusgipfel vom 26. April 2020 unter der Leitung der Bundespräsidentin wird der VöV aktiv teilnehmen und seine Forderung bekräftigen, dass touristische Verkehre spätestens ab dem 8. Juni wieder möglich sein müssen. Um den Schutz der Menschen im touristischen Verkehr zu gewährleisten, erarbeitet der VöV mit Mitgliedern der Kommission Touristischer Verkehr (KTV) entsprechende Schutzkonzepte.

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