Publizierte RTE-Regelungen |
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R RTE 25200 «Datenerhebung und Prozess EuroZUB-P44» Mitte September wurde die R RTE 25200 als «Wegweiser-Regelung» zu anderen Dokumenten aktualisiert, da die Inhalte überholt waren und inzwischen mehrere aktualisierte Dokumente der SBB über den RTE-Webshop publiziert wurden. Die Zugbeeinflussung der Normalspurbahnen ist mit ETCS Level 1 LS nun vollständig interoperabel. Die Funktionalitäten im Zusammenhang mit EuroZUB und EuroSIGNUM werden in einer Übergangsphase bis zur Ablösung aller Fahrzeugausrüstungen mit ETCS-only jedoch weiterhin benötigt. R RTE 29900 «Netzzustandsbericht» Bei der vorliegenden Regelung handelt es sich um die zweite Ausgabe der R RTE 29900 «Netzzustandsbericht». Die RTE-Regelung soll dem BAV erlauben, die verschiedenen Netzzustandsberichte der ISB einfach zu konsolidieren und dem Bundesrat und den Eidgenössischen Räten inskünftig für jede Legislatur einen Bericht über den Zustand des Schweizer Netzes gemäss dem Eisenbahngesetz (EBG) vorlegen zu können. Die Transportunternehmen haben den Vorteil, dass ihre Netzzustandsberichte gut vergleichbar sind und den Bedürfnissen des BAV und der Politik entsprechen. > Weiter V580 – FIScommun Die 1. Ausgabe der D RTE 24100 von 2007 wurde nicht mehr weiterentwickelt, da der gleiche Kreis von öV-Mitarbeitenden, welche die RTE-Regelung erarbeitet haben, in den letzten Jahren die für die ganze Branche gültigen V580 – FIScommun erarbeitet und laufend aktualisiert haben. Mit einem weiteren Aktualisierungsschritt 2018 wurden noch gültige Inhalte der D RTE 24100 in die V580 – FIScommun transferiert und die D RTE 24100 ausser Kraft gesetzt und zurückgezogen. Die V580 – FIScommun ist auf der Internetseite von ch-direct aufgeschaltet und frei zugänglich: www.ch-direct.org/V580 |
SBB-Regelungen |
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Die SBB stellt die öffentlich erhältlichen SBB-Regelungen, welche für andere Bahnen und Dritte von Interesse sind, über den RTE-Webshop des VöV zur Verfügung. In den letzten Monaten sind weitere, öffentlich erhältliche Regelung publiziert worden. > Weiter |