Reisende in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs wie Zügen, Strassenbahnen, Bussen, Schiffen, Luftfahrzeugen und Seilbahnen müssen gestützt auf Art. 3a Abs. 1 eine Gesichtsmaske tragen – auch auf Perrons und in weiteren Wartebereichen für Bahn, Tram und Bus.
Ab 1. Februar 2021 werden Widerhandlungen gegen Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbussen zwischen 50 und 200 Franken gebüsst werden. Mit einer Ordnungsbusse kann gebüsst werden, wer im öffentlichen Verkehr sowie in den Bahnhöfen und an den Haltestellen oder in und vor öffentlich zugänglichen Einrichtungen keine Maske trägt.
Hier finden Sie die Mitteilung des Bundesrates.