Aktuelles, Stellungnahmen, Fakten
Fachinfo Bus, RPV/OV, Cargo, T.V., Bildung, HR, Finanzen
Fachinfo zum «Regelwerk Technik Eisenbahn RTE»
Fachinfos Technik und Betrieb Eisenbahn
Sie haben bereits ein Benutzerkonto?
Bitte melden Sie sich zuerst an .
Gefördert wird gemäss Artikel 41a des CO2-Gesetzes die Beschaffung von Elektrobussen inkl. Wasserstoffbrennstoffzellen sowie die Beschaffung oder Umrüstung von Schiffen mit elektrischen resp. Wasserstoffantrieben. Für die dazugehörige Infrastruktur wie Ladestationen ist keine finanzielle Förderung vorgesehen. Der 1:1-Ersatz von bestehenden Elektro-Bussen (inkl. Trolleybussen) sowie der Ersatz von vorzeitig ausser Betrieb genommenen Bussen wird nicht unterstützt. Weitere Informationen und Kriterien für die Förderung finden sich hier.
Erläuternder Bericht zur CO2 Verordnung vom 2. April 2025: Beachte die Kapitel 2.3.4 und 2.3.5 für Massnahmen im Strassenverkehr (inkl. öV-Busse).
Gesuche für Fahrzeuge, die im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden, konnten bis Ende Dezember 2025 eingereicht werden. Nach der Prüfung durch das BAV erhalten die Gesuchsteller über die Plattform eGovernment die Entscheide als Verfügung.
Die Förderpauschalen für 2027 und 2028 sind auf der BAV-Webseite ersichtlich. Das BAV wird darüber informieren, sobald die Gesuche für Fahrzeuge, die im Jahr 2027 in Betrieb genommen werden, eingereicht werden können.
Online-Gesuchsformular (Kachel E-Bus/E-Schiff).