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Service > Newsletter > RTE NEWS > Archiv > November 2019 > «Schienenfehler»

«Schienenfehler»

Die Programmleitung Regelwerk Technik Eisenbahn RTE hat auf Antrag der VöV-Fachgruppe Bautechnik und Umwelt beschlossen, die Regelung R RTE 222.3 ohne Ersatz zurückziehen, da die Inhalte in dieser Form nicht mehr benötigt werden. Die relevanten Informationen auf dem aktuellen Stand sind im UIC-Dokument IRS 70712 «Schienenfehler» zu finden (International Railway Solution).

Die ab sofort ungültige Regelung R RTE 222.3 enthält im Wesentlichen nicht mehr angewendete Vorgaben zur Meldung von Schienenfehlern und SBB-Formulare, sowie einen 1:1-Abdruck des durch IRS 70712 ersetzten Merkblattes UIC 712. SBB-intern ist die R RTE 222.3 bereits ausser Kraft gesetzt. Das BAV ist mit dem Rückzug einverstanden.

Die RTE-Regelung R RTE 222.3 «Schäden und Brüche an Schienen und Weichenbauteilen» ist zu vernichten und allfällige Dateikopien sind zu löschen. Das Dokument darf für die Beurteilung von Schäden und Brüche an Schienen und Weichenbauteilen nicht mehr verwendet werden.

Für die Belange der Schienenfehler hat die UIC im Mai 2018 die IRS 70712 «Schienenfehler» publiziert. Für die Fragestellungen in Zusammenhang mit Schäden und Brüchen an Schienen und Weichenbauteilen steht die IRS 70712 im Vordergrund.

Die IRS 70712 ist auf der VöV-Normenplattform für alle Bahnen des VöV (ausser SBB) verfügbar: www.voev.ch/normenplattform