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VöV reicht drei Stellungnahmen ein

In den kommenden vier Wochen wird der Verband öffentlicher Verkehr drei Stellungnahmen zu diesen Themen einreichen:

Organisation Bahninfrastruktur (Einreichefrist: 24. Oktober 2019)

Am 24. Oktober läuft die Frist zur Einreichung der Stellungnahme zur Organisation Bahninfrastruktur (OBI) ab. Mit dem OBI-Mantelerlass werden zehn bestehende Bundesgesetze teilrevidiert. Im Juli startete das Vernehmlassungsverfahren für die Präzisierungen auf Verordnungsstufe. Für den Verband sind folgende Punkte entscheidend:
1.    Keine systemwidrige Regulierung von Dienstleistungen des Güterverkehrs
2.    Ex-post Kontrolle der Verträge mit dem BAV
3.    Praxisorientierte Mitwirkungsrechte
4.    Keine Veröffentlichung der kurz- und mittelfristigen Investitionspläne der ISB
5.    Praxisorientierte Passagierrechte

Bürgschaftsrahmenkredit (Einreichefrist: 25. Oktober 2019)

Die Solidarbürgschaft des Bundes wird von Experten als wirksames und geeignetes Instrument zur Reduktion der Finanzierungskosten und zur Gleichbehandlung aller Transportunternehmen im Regionalen Personenverkehr (RPV) beurteilt. Deshalb beantragt der Bundesrat die Verlängerung des Bürgschaftsrahmenkredits im Umfang von 11 Milliarden Franken für die Beschaffung von Betriebsmitteln im RPV auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2030. Der VöV begrüsst diesen Schritt.

Subventionen (Einreichefrist: 15. November 2019)

Das BAV passt das Aufsichtssystem zu den Subventionen im öffentlichen Verkehr an. Zur Stärkung der Subventionsaufsicht sollen die Revisionsstellen der Unternehmen mit einer jährlichen «Spezialprüfung Subventionen» beauftragt werden. Das BAV stellt dazu eine neue Richtlinie vor und hat den VöV eingeladen, dazu Stellung zu nehmen. Die Richtlinie soll 2020 anhand von Pilotprüfungen beurteilt werden und per 1. Januar 2021 definitiv in Kraft treten.

Sind Sie interessiert an den Stellungnahmen und möchten für eine allfällige Stellungnahme Ihres Transportunternehmens einige Punkte aus der VöV-Stellungnahme übernehmen?
Die Stellungnahmen zu OBI und zum Bürgschaftsrahmenkredit stehen ab sofort zur Verfügung, diejenige zu den Subventionen spätestens ab dem 12. November 2019.
Ansprechperson ist Daniela Walker (daniela.walker@voev.ch).