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Service > Newsletter > VöV NEWS > Archiv > 3-2020 - Mitgliederinfo für die Unternehmensleiter/-innen > Coronavirus: Rasche Umsetzung der geforderten Massnahmen

Coronavirus: Rasche Umsetzung der geforderten Massnahmen

Das BAV hat am 20. März 2020 in einem Schreiben zum Coronavirus und zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Transportunternehmen im regionalen Personenverkehr sein aktuell geplantes Vorgehen skizziert und über die Erwartungen an die Transportunternehmen informiert. Der VöV empfiehlt, die vom BAV geforderten Massnahmen für abgeltungsberechtigte Bereiche rasch umzusetzen. Konkret bedeutet dies auch, wo nötig Kurzarbeit einzuführen und anzumelden.

Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls (Art. 34 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz [AVIG]). Dieser umfasst gemäss Art. 34 Abs. 2 AVIG den Grundlohn sowie Ferienentschädigungen und die vertraglich vereinbarten regelmässigen Zulagen.

Der VöV erachtet es als bedeutsam, dass die öV-Branche in der aktuellen Krise ihre besondere Stellung berücksichtigt und eine vorbildliche Personalpolitik betreibt. Umgekehrt sollen die administrativen Belastungen möglichst gering gehalten werden. Einige Unternehmungen wenden daher eine pragmatische Umsetzung der Kurzarbeitsentschädigung an und rechnen mit pauschalen oder durchschnittlichen Zulagen. So könnten gegebenenfalls weiterhin 100 Prozent (statt 80 Prozent) des Grundlohns entschädigt werden, dafür aber keine Zulagen oder Zeitgutschriften. In jedem Fall ist unabdingbar, dass die unternehmensspezifischen Rahmenbedingungen (vor allem der Gesamtarbeitsvertrag) vorgängig abgeklärt und eingehalten werden und, dass aktiv das Gespräch mit den Behörden (insbesondere den Kantonen) gesucht wird.

Die gegenwärtige Situation wird für die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs allgemein eine hohe finanzielle Belastung bewirken. Einerseits leistet die gesamte Branche einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung des Landes. Der Beitrag des öV zu einem funktionierenden Service Public ist in der ausserordentlichen Lage ausgeprägt spürbar. Andererseits haben die behördlichen Weisungen und Verhaltensänderungen der öV-Kundinnen und -Kunden grosse Ertragsausfälle zur Folge, die nicht in gleichem Masse durch Angebotsreduktionen kompensiert werden können. Wir möchten Ihnen versichern, dass der Verband diesbezüglich im Austausch mit den Behörden steht und sich beim Bundesrat dafür einsetzt, dass die Branche für die finanziellen Einbussen angemessen entschädigt wird.