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Service > Newsletter > VöV NEWS > Archiv > 1-2018 - Mitgliederinfo für die Unternehmensleiter/-innen > Fernbusse: Verschärfung der Kriterien für die Zulassungserteilung

Fernbusse: Verschärfung der Kriterien für die Zulassungserteilung

Die Gesuche von Domo und neu Eurobus betreffend Konzessionserteilung für inländische Fernbuslinien haben eine grosse Diskussion ausgelöst. Die aktuelle Rechtslage sagt, dass das bestehende Angebot des Regionalen Personenverkehrs (RPV) nicht wesentlich konkurrenziert werden darf, beziehungsweise, dass Fernverkehrsverbindungen nicht in ihrem Bestand gefährdet sein dürfen. Diese sehr offene Formulierung lässt grosszügig Bewilligungen von neuen Fernbussen zu. Dies ist unbefriedigend.
 
Für den VöV ist klar: Für den Regionalen Personenverkehr (RPV) darf nicht erst eine «wesentliche» Konkurrenzierung ausschlaggebend sein, sondern schon eine Konkurrenzierung überhaupt – das ist seine «rote Linie». Es kann nicht angehen, dass subventionierte Verkehre durch Private konkurrenziert werden. Denn die Folgen sind klar: Eine schlechtere Auslastung des RPV, die wiederum zu einer höheren Unterdeckung und somit zu einer höheren Abgeltung führen würde. Oder im schlimmsten Fall: eine Streichung von RPV-Angeboten.

Der VöV begrüsst in diesem Sinn den Entscheid der vorberatenden Kommission des Nationalrats (KFV-N). Diese hat Mitte Januar 2018 beschlossen, in die OBI-Vorlage neu eine Bestimmung in Bezug auf die Fernbusse (Art. 9 PBG) aufnehmen. Demgemäss sollen interessierte Unternehmen Transporte nur ausführen dürfen, wenn im Fernverkehr keine wesentliche Konkurrenzierung und im regionalen Personenverkehr höchstens eine minimale vorliegt.

Mit dieser Formulierung werden Fernbusse nicht verboten, aber die Kriterien zur Erteilung von Bewilligungen konkretisiert und verschärft.