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Service > Newsletter > VöV NEWS > Archiv > 1-2019 - Mitgliederinfo für die Unternehmensleiter/-innen > VöV-Stellungnahme zur «Öffnung des Vertriebes durch Dritte»

VöV-Stellungnahme zur «Öffnung des Vertriebes durch Dritte»

Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und der Direkte Verkehr (DV) begrüssen, dass der Bund grundsätzlich die multimodale Mobilität fördern will. Die öV-Branche erkennt die Chancen der Multimodalität und arbeitet mit grossem Engagement ebenfalls an diesen Themen. Und auch im Bereich des Vetriebes ist sie aktiv: Beispielsweise hat der DV kürzlich die Richtlinien zur Nutzung der NOVA-Plattform geändert und somit die Plattform auch weiteren Anbietern zugänglich gemacht.

Die Mehrzahl der in dieser Vorlage behandelten Punkte sind integraler Bestandteil der Aktualisierung der Richtlinien über die Nutzung der NOVA-Plattform und somit bereits umgesetzt. Für die öV-Branche ist es deshalb nicht notwendig, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen und das PBG zu ändern. Aus diesem Grund lehnt der VöV die in die Vernehmlassung gegebene Vorlage «Multimodale Dienstleistungen» mit Ausnahme der Regelungen bezüglich Datenschutz ab. Im Datenschutzbereich ist eine Revision erforderlich, jedoch nicht in der vorgeschlagenen Form.

Falls es überhaupt ein Gesetz braucht, würde der Erlass eines allgemeinen Gesetzes über die multimodale Mobilität – anstatt einer Änderung des PBG – für alle multimodalen Mobilitätsdienstleister einen grösseren Wert schaffen und zusätzlich die vom VöV geforderte Gleichbehandlung bringen.
 
Sollte sich der Bund trotzdem für eine Änderung des PBG entscheiden, kann die öV-Branche die Vorlage nur akzeptieren, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Gewährleistung des Grundsatzes der Reziprozität: Die Öffnung der Daten und Vertriebsinfrastruktur darf nicht einzig die öV-Unternehmen betreffen, sondern muss alle Mobilitätsanbieter einschliessen, die multimodale Mobilitätsangebote anbieten wollen. Die Transportunternehmen wollen ebenfalls mobiltätsübergreifende Leistungen anbieten können.
  • Kompetenz der Preisgestaltung bei den Transportunternehmen: Der Bund schlägt vor, dass Mobilitätsvermittler in ihrer Preisgestaltung frei sind. Die Mobilitätsvermittler könnten die Billette also teurer oder billiger verkaufen als die öV-Unternehmen. Der VöV erachtet diese Bestimmung als sehr problematisch und verlangt deshalb, dass der Artikel über die freie Preisbildung gestrichen wird.
  • Selbstbestimmung der Branche über Zugang. Es soll in der Kompetenz der öV-Branche sein zu bestimmen, welches Sortiment Dritten zugänglich gemacht wird.
  • Gleichbehandlung im Datenschutz: Der VöV unterstützt, dass die öV-Unternehmen nicht mehr dem Datenschutzrecht für Bundesorgane unterstellt sei sollen. Der VöV fordert jedoch auch hier die Gleichbehandlung von Dritten und Transportunternehmen.