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Service > Newsletter > VöV NEWS > Archiv > 8-2020 - Mitgliederinfo für die Unternehmensleiter/-innen > Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Jahresverlustes

Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Jahresverlustes

Im Frühling 2020 haben die Transportunternehmen auf behördliche Verordnung ihr Angebot teilweise deutlich reduziert sowie gewisse Angebote wie zum Beispiel den touristischen Verkehr ganz eingestellt. Gleichzeitig kam es auf gewissen Linien zu Mehrleistungen, damit die Distanzregelungen eingehalten werden konnten. Die Erlöse sind aufgrund des «Lockdown» regelrecht eingebrochen.

Für Transportunternehmen, welche in ihrem Kostenrechnungsmodell Deckungsdifferenzen kennen, stellt sich die Frage, wie die Differenz zwischen Plan- und Ist-Leistungen an die verschiedenen Produkte und Sparten verrechnet werden sollen.

Die Kommission Finanzen (KFin) hat sich diesbezüglich eng mit dem BAV abgestimmt und ein Dokument erarbeitet, das zwei Lösungsvorschläge zur Verteilung von Kosten und Erlösen in der Ist-Rechnung 2020 präsentiert (Ist-Kosten-Modell und Plankosten-Modell). Die KFin empfiehlt, dass die Transportunternehmen dasjenige Modell anwenden, welches ihren Grundsätzen der Vollkostenrechnung am nächsten kommt. Gleichzeitig sind auch abweichende Regelungen nicht ausgeschlossen.