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Service > Newsletter > VöV NEWS > Archiv > 2-2021 – Mitgliederinfo für Führungskräfte > E-Mobilität und Klimafonds: Der VöV fordert bessere Rahmenbedingungen für finanzielle Förderung der Elektromobilität im öV

E-Mobilität und Klimafonds: Der VöV fordert bessere Rahmenbedingungen für finanzielle Förderung der Elektromobilität im öV

Im März 2021 hat der Bund in Beantwortung des Postulats 19.3000 «Nichtfossilen Verkehrsträgern im öffentlichen Verkehr auf Strassen zum Durchbruch verhelfen» einen entsprechenden Bericht publiziert. Dieser beschränkt sich weitgehend auf eine Auslegeordnung bestehender Fördermöglichkeiten, legt jedoch keinen Massnahmenplan vor, wie im öV die Elektromobilität zügig gefördert werden kann. Der VöV macht sich  deshalb für bessere Rahmenbedingungen stark und fordert präzisere Bestimmungen zu den Fördermöglichkeiten der Elektromobilität im öV innerhalb des im Rahmen des CO2-Gesetzes vorgesehenen Klimafonds.

Mit der Annahme der Energiestrategie, der neuen Klimapolitik und der Revision des CO2-Gesetzes (Volksabstimmung vom 13. Juni 2021) erhält die Elektromobilität eine neue Dimension, da sie als wesentliche Lösung für die Verringerung der Treibhausgas-Emissionen der Mobilität erachtet wird. Diese Umstellung eröffnet neue Perspektiven für die öV-Branche, insbesondere hinsichtlich des Agglomerationsverkehrs.

Um diesen neuen Herausforderungen zu begegnen, hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen durch das obengenannte Postulat 19.3000 vom Bund eine Studie angefordert, die die bestehenden Rahmenbedingungen untersucht und Wege aufzeigt, um nichtfossilen Verkehrsträgern im öffentlichen Verkehr auf Strassen zum Durchbruch zu verhelfen.

Der Postulatsbericht des Bundes zeigt auf, welche Fördermöglichkeiten für die Umstellung auf fossilfreie Antriebe im öffentlichen Strassenverkehr bestehen und welche Rahmenbedingungen angepasst werden können. Gestützt auf ein realistisches Szenario geht die Studie davon aus, dass die Anzahl zu ersetzender Busse (regionaler und Ortsverkehr zusammengenommen) zwischen 2023 und 2034 über 3000 liegt. Der Mittelbedarf für dieses realistische Szenario kann jedoch nicht durch die bestehenden Fördermöglichkeiten gedeckt werden.

Die Ergebnisse dieser Studie bleiben allerdings unter den Erwartungen der öV-Branche. Insbesondere wird bedauert, dass kein spezifischer Massnahmenplan beschrieben wird, der sich auf die Gelder aus dem neuen Klimafonds stützt. In der Tat sind die bestehenden Lösungen nicht ausreichend, um alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Umstellung von Dieselfahrzeugen auf Elektrobusse zu berücksichtigen, ebenfalls decken sie nicht alle Aspekte wie etwa infrastrukturelle Erfordernisse ab.

Der VöV fordert eine bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse der öV-Unternehmen für die Umstellung von Diesel- auf Elektrobusse. Aus diesem Grund verlangt der VöV, in den Verordnungen zum CO2-Gesetz zusätzliche Bestimmungen zu den Nutzungsmodalitäten des zukünftigen Klimafonds aufzunehmen. Er wird hierzu im Rahmen der Vernehmlassung der Verordnungen entsprechende Vorschläge einbringen.