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Service > Newsletter > eVoyage > Archiv > 2-2016

2-2016

Editorial

Mirjam Büttler, Vizedirektorin Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 5. Juni pragmatisch im Sinne des Bundesrates entschieden. Die sogenannte Initiative für eine faire Verkehrsfinanzierung (Milchkuhinitiative) wurde mit 70,8 % abgelehnt. Die Initiative «pro Service public» erlitt mit einer Ablehnung von 67,6 % ebenfalls eine deutliche Niederlage. Gegen beide Initiative hat sich der VöV stark engagiert.

Für die öV sind dies gute Nachrichten. Diese klaren Resultate zeigen, dass der öV in der Schweiz weiterhin einen starken Rückhalt geniesst. Zudem wird akzeptiert, dass Geld indirekt von der «Strasse in den öV fliesst».

Wir setzen uns nun für einen sicher und fair finanzierten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) ein. Das Prinzip der Nutzerfinanzierung soll nun auch im NAF – und nicht nur im öV – umgesetzt werden. Die Preise von öV und motorisiertem Individualverkehr dürfen sich nicht weiter auseinanderentwickeln. Das klare Nein zur Milchkuhinitiative wird hoffentlich in der Debatte des Nationalrates nachhallen.

Wir stehen nach diesen Resultaten aber ebenfalls in der Pflicht: Wir wollen unseren Kundinnen und Kunden weiterhin «Service public» in guter Qualität anbieten und die sich ändernden Kundenbedürfnisse in unsere Entwicklung aufnehmen.

Die Bildungsstrategie des VöV

   
Bildungsstrategie Die Bildungskommission, die jüngste der VöV-Kommissionen, hat vor zwei Jahren ihre Arbeit aufgenommen. Nun hat sie eine Bildungsstrategie erarbeitet, die vom Vorstand VöV Ende März 2016 genehmigt worden ist.

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KTBB-Tagung in Fribourg

   
KTBB-Tagung Auch die Busbranche wird seit einiger Zeit mit  Begriffen wie Digitalisierung, Vernetzung oder Echtzeitinformation für Kunden konfrontiert. Die KTBB-Tagung in Fribourg hat  Ende Mai aufgezeigt, wie die Busbranche diese Herausforderungen anpackt.

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Strassentransportunternehmung und ihre Leiterin/Leiter

   
Symbolbild Busverkehr Im Zusammenhang mit dem neuen Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG) und der dazugehörigen Verordnung über die Zulassung als Strassentransportunternehmen hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) seine Informationsseiten ausgebaut. Für die Unternehmen gilt es – aus Sicht des VöV – zwei Fragen zu beantworten.

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