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Unsere Themen > Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)

Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG), das 2004 in Kraft getreten ist, will für Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. Mobilität ist ein Schlüsselfaktor hierfür. Der öffentliche Verkehr soll von allen Personen barrierefrei genutzt werden können. So verlangt das BehiG unter anderem, dass der öffentliche Verkehr (Bauten, Anlagen, Fahrzeuge etc.) spätestens 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes den Bedürfnissen von in der Mobilität eingeschränkten Reisenden entsprechen muss. Diese Frist läuft Ende 2023 ab. 

Die Umsetzung des BehiG bietet auch Chancen für generelle Verbesserungen der Angebotsqualität des öffentlichen Verkehrs. Denn ein hindernisfreier Zugang kommt nicht nur Personen mit Behinderung, sondern auch SeniorInnen oder Personen mit Kinderwagen zugute. Zudem wird auch das Einhalten von Fahrplänen erleichtert, weil alle Fahrgäste bequemer und schneller ein- und aussteigen können.

BehiG im Bereich Eisenbahn

Um eine einheitlichen BehiG-Umsetzung bei der Eisenbahn-Infrastruktur zu gewährleisten, wurde vom BAV die «Planungsanweisung BehiG» entwickelt. Mit diesem Instrument können mittels Typisierungen und standardisierten Prozessen Zielkonflikte in der Umsetzung des BehiG reduziert und eine grössere Planungs- und Rechtsicherheit erreicht werden. Zentrales Element ist dabei der Einsatz der VöV «Planungshilfe Interessenabwägung BehiG».

Planungshilfe Interessensabwägung BehiG (Schiene)

Die Anwendung der Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) hat sich im konkreten Fall als herausfordernd erwiesen. Es fehlen heute Schwellenwerte, die die Verhältnismässigkeit verbindlich regeln. Die Kommission Infrastruktur (KIS) des VöV hat deshalb im Mai 2014 beschlossen, ein einheitliches Vorgehen für die sogenannte Interessenabwägung bei Bahnstationen zu entwickeln. Projektleiterinnen und Projektleiter von Bahninfrastrukturprojekten erhalten damit eine Entscheidungsgrundlage zur Variantenwahl bei der Umsetzung des BehiG. Mit der Einführung der Planungshilfe wird die Methodik zur Entscheidungsfindung vereinheitlicht und die Entscheide für oder gegen eine Variante werden transparent gemacht und beschleunigt. Damit erfolgt die Variantenbeurteilung bei den Bahninfrastrukturbetreiberinnen systematischer und effizienter.
Die «Planungshilfe Interessenabwägung» steht den autorisierten Mitarbeitenden der dem VöV angehörenden Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) unter www.planungshilfe-behig.ch zur Verfügung.

Leitfaden zur Planungshilfe Interessenabwägung BehiG (PDF)
Plattform Planungshilfe Interessensabwägung: Einstieg und neues Passwort erstellen (PDF) 
Plattform Planungshilfe Interessensabwägung: Zugriff (PDF)

Als Zusatzunterlage zum Leitfaden Planungshilfe Interessenabwägung des VöV und zur Planungsanweisung BehiG des BAV gewährt der Leitfaden Ersatzlösungen Bahnstationen BehiG einen breiten Einblick in die verschiedenen möglichen Ersatzmassnahmen im Bahnbereich. 

BehiG im Bereich Bus und Tram

Während im Bahnverkehr die Anforderungen schon zu weiten Teilen erfüllt wurden, gestaltet sich die Umsetzung des Gesetzes für den Strassen-öV insb. den Busverkehr um einiges schwieriger. Fahrzeugseitig konnten durch die vielerorts erfolgte Umstellung auf Niederflurfahrzeuge grosse Fortschritte erzielt werden. Die strassenseitige Anpassung ist aber aus verschiedenen Gründen anspruchsvoll und weniger rasch realisierbar.

Der Leitfaden «Barrierefreie Bushaltestellen» bietet einen Überblick über die gesetzlich relevanten Grundlagen, erörtert kritische Punkte, welche es zu beachten gilt, gibt Empfehlungen für bauliche und betriebliche Standards sowie zum Vorgehen und Klärung von Verantwortlichkeit ab. Mit diesem Leitfaden will der Verband öffentlicher Verkehr, die Transportunternehmen, aber besonders auch die Kantone und Gemeinden, bei der Erfüllung des BehiG unterstützen.

Der Leitfaden «Barrierefreie Bushaltestellen» leistet einen Beitrag zur koordinierten und effizienten Umsetzung des BehiG in Bezug auf die Haltekanten. Regional ist die Abstimmung zwischen Busbetreibern, Gemeinden und Kanton unerlässlich. 

Leitfaden Barrierefreie Bushaltestellen BehiG (PDF)

Überbrückungsmassnahmen und Ersatzlösungen 

Bei Haltestellen, welche erst nach 2023 baulich angepasst werden oder eine bauliche Anpassung als unverhältnismässig gilt, müssen Überbrückungs- respektive Ersatzmassnahmen angeboten werden.

Der neue Leitfaden «Ersatzmassnahmen» hilft allen Transportunternehmen abzuschätzen, ob Ersatzmassnahmen nötig sind oder ob ihr Betreib den Anforderungen des BehiG entspricht. 

Die Transportunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Hilfestellung durch Personal als Standardlösung anzubieten, wenn ein Voll- oder Teilumbau mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden ist. Sofern die Standardersatzlösung Hilfestellung durch Personal nicht ausreichend und als Ersatzmassnahme eine Shuttle-Dienst-Lösung nötig ist, sind die Punkte im Leitfaden «Ersatzmassnahmen» zu beachten. 

Leitfaden Ersatzmassnahmen (PDF)
Leitfaden Ersatzlösungen Bahnstationen BehiG (PDF)

Hindernisfreie öV-Haltestellen für Menschen mit Sehbehinderung

Blinde und sehbehinderte Menschen sind in ihrer täglichen Mobilität auf den öffentlichen Verkehr angewiesen. Um ihre autonome Mobilität durch hindernisfreie Haltestellen zu fördern, haben der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband SBV und der Verband öffentlicher Verkehr VöV ein Leitdokument «Hindernisfreie ÖV-Haltestellen für Menschen mit Sehbehinderung» für die sehbehindertengerechte Gestaltung von ÖV-Haltestellen erarbeitet.

Das Praxisdokument soll die ÖV-Betreiber für die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbeeinträchtigung sensibilisieren und ihnen die hierfür notwendigen Grundlagen zur Verfügung stellen. Im Dokument sind konkrete Empfehlungen und Beispiele enthalten, welche Elemente bei der barrierefreien Gestaltung von ÖV-Haltestellen zu berücksichtigen sind.

Leitfaden Hindernisfreie öV-Haltestellen für Menschen mit Sehbehinderung (PDF)

Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband SBV hat zudem ein Merkblatt mit Empfehlungen zu den «Anforderungen an Transportmittel des öV zur optimalen Zugänglichkeit für blinde und sehbehinderte Menschen» publiziert. 

Weitere Informationen

Q&A (PDF)

Weitere Informationen zum Stand der Umsetzung sowie zu den Voraussetzungen für selbständige öV-Nutzung finden sie unter: 
BAV: Barrierefreiheit im öV 
ASP: Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz
Faktenblatt BAV: Behindertengleichstellung im öV  
Fahrvergünstigungen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität

Gesetzliche Grundlagen
BAV: Rechtliche Rahmenbedingungen des öffentlichen Verkehrs
BAV: Gesetzliche Grundlagen BehiG
EUR-Lex: TSI-PRM

Weitere Links 
Schweizerische Fachstelle für hindernisfreie Architektur 
Inclusion Handicap -Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz
Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband