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Fahrvergünstigungen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Fahrvergünstigungen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität .

Das Begleitabo ermöglicht Menschen mit einer Behinderung, welche auf eine Begleitung angewiesen sind, vergünstigte Reisen mit dem öffentlichen Verkehr.

Begleitabo

Mit Begleitabo reist eine Begleitperson oder ein Assistenzhund oder beide kostenlos auf den Strecken der am Halbtax beteiligten schweizerischen Transportunternehmen. 

Die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleitabo) 2017–2020 auf grünem Papier ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr gültig. Seit 2022 ist das Begleitabo in den SwissPass integriert. Detaillierte Infos finden Sie unter «Wie erhalte ich das Begleitabo?»

Voraussetzungen zum Bezug des Begleitabos
Die Begleitabo können Sie beantragen, wenn:
  • Sie eine Begleitung brauchen, um den öffentlichen Verkehr zu nutzen. Zum Beispiel, wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen, gehbehindert, blind, sehbehindert oder geistig behindert sind oder auf Blindenführhund oder Assistenzhund angewiesen sind. Hinweis: Pro Person kann ein Begleitabo ausgestellt werden.
  • Sie einen Wohnsitz in der Schweiz haben.
  • Sie ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können.

Sie müssen sämtliche Kriterien erfüllen. 
Wo erhalten Sie das Begleitabo?
  • Das Begleitabo erhalten Sie neu ausschliesslich über das SBB Contact Center. Die genauen Kontaktdaten finden Sie im ärztlichen Attest

Wie erhalte ich das Begleitabo?
  • Schicken Sie das ausgefüllte ärztliche Attest, ein Passfoto und die Kopie eines amtlichen Ausweises an das SBB Contact Center, oder reichen alles mittels Formular mit Upload-Möglichkeit ein.
  • Falls Sie schon einen SwissPass besitzen, müssen Sie nur das ärztliche Attest sowie eine Kopie des Ausweises einreichen.
Lieferung des Begleitabos
  • Das Begleitabo wird direkt in den SwissPass integriert.
  • Besitzen Sie noch keinen SwissPass, erhalten Sie diesen nach Bearbeitung Ihrer Bestellung per Post zugeschickt. Die Lieferung erfolgt innert ca. zehn Tagen nach der Bearbeitung. Sie erhalten eine Info per SMS oder E-Mail, die Bestellung bearbeitet wurde.
  • Besitzen Sie bereits einen SwissPass, wird das Begleitabo direkt in Ihrem SwissPass aktiviert. Sobald dies der Fall ist, erhalten Sie eine Info per SMS oder E-Mail.
Wie lange ist das Begleitabo auf dem SwissPass gültig?

Das Begleitabo auf dem SwissPass erneuert sich automatisch, Sie müssen nichts unternehmen.

Wo ist das Begleitabo gültig?

Das Begleitabo ist auf den «Strecken der am Halbtax-Geltungsbereich beteiligten schweizerischen Transportunternehmen» gültig.

Ausführliche Informationen finden Sie im offiziellen Tarif T600.

Mit dem Begleitabo haben Sie folgende Reisemöglichkeiten:
  1. Gratis-Mitnahme einer Begleitperson in der Schweiz.
  2. Gratis-Mitnahme eines Blindenführhunds/Assistenzhunds in der Schweiz.
  3. Gratis-Mitnahme einer Begleitperson und eines Blindenführhunds/Assistenzhunds in der Schweiz.
  4. Gratis-Mitnahme einer Begleitperson oder eines Blindenführhunds oder eines Assistenzhunds im internationalen Verkehr. Wenn ein Verkehrsunternehmen Marktpreise anwendet, entfällt diese Regelung. Die Preise und Ermässigungen werden direkt vom jeweiligen Verkehrsunternehmen definiert.

Bedingungen:

  • Die Begleitperson reist zusammen mit Ihnen im selben Wagen und in derselben Klasse.
  • Die Begleitperson muss Sie auf der ganzen Strecke begleiten und Ihnen helfen können.
  • Sie weisen dem Zugpersonal das Begleitabo sowie ein gültiges Billett vor (entweder Ihres oder das der Begleitperson).
Es gibt zwei Möglichkeiten, mit einem Begleitabo zu reisen:
  1. Die Person mit einer Behinderung ist im Besitz eines Begleitabos und eines gültigen Fahrausweises (ganzes Billett, GA oder Billett zum Halbtax): Die Begleitperson reist gratis.
  2. Die Begleitperson ist im Besitz eines gültigen Fahrausweises (ganzes Billett, GA oder Billett zum Halbtax): Die Person mit einer Behinderung und eines Begleitabos reist gratis.
Ist die Fahrvergünstigung für Reisende mit Behinderung mit anderen Vergünstigungen kombinierbar?

Die Fahrvergünstigung für Reisende mit Behinderung kann in Kombination mit der Fahrvergünstigung für Familien genutzt werden. Es ist jedoch mindestens ein Fahrausweis erforderlich (keine Gratisfahrt aller Reisenden).
Weitere Ermässigungen für Reisende (z.B. Junior- oder Kinder-Mitfahrkarte) gelten ausschliesslich in Kombination mit einem gültigen Billett. In keinem Fall dürfen alle Reisenden gratis fahren.
 

Reisen mit Ausweisdokumenten, die nicht in der Schweiz ausgestellt sind.

Falls Sie ein Ausweisdokument für behinderte Reisende haben, das nicht in der Schweiz ausgestellt wurde, erhalten Sie leider keine Ermässigung beim Billettkauf in der Schweiz.
 

Ist das Begleitabo im SwissPass integriert?

Seit 2022 wird das Begleitabo in den SwissPass integriert. 



 

Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte

Die Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte im öffentlichen Nahverkehr ist seit dem 01.01.2024 nicht mehr gültig.

Welche Möglichkeiten gibt es ab 2024, wenn ich regelmässig reise?
  • Falls Sie oft auf der gleichen Strecke oder in der gleichen Zone unterwegs sind, empfehlen wir ein Verbundabonnement oder ein «GA für Reisende mit Behinderung». Ihr örtliches Transportunternehmen berät Sie gerne an einem bedienten Schalter oder beim SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.).
Welche Möglichkeiten gibt es ab 2024, wenn ich selten reise?
  • Falls sich ein Abonnement für Sie nicht lohnt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Billett zu lösen:
    • Check-in/Check-out in der App (SBB Mobile App, Fairtiq App, BLS App etc.)
    • Kauf des Billetts im Vorfeld am Schalter oder Online bzw. via App (beachten Sie die Gültigkeit)
    • Kauf einer Mehrfahrtenkarte, welche am Entwerter oder in der App entwertet werden kann
    • Im Falle einer Behinderung können Sie Ihre Fahrausweise auch über die Gratisnummer 0800 181 181 beziehen und hinterlegen lassen
  • Sobald Sie regelmässig auf derselben Strecke oder in der gleichen Zone unterwegs sind, empfehlen wir eine Beratung an einem bedienten Schalter oder beim SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.).