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Unsere Themen > Energie > Strommangellage

Strommangellage: Aktuelle Info für die öV-Branche

Diese Seite wird bei neuen Erkenntnissen aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 18.08.2025

Allgemeiner Kontext

Der öffentliche Verkehr ist für die Aufrechterhaltung seiner Leistungsfähigkeit auf eine zuverlässige, sichere Versorgung mit elektrischer Energie angewiesen. Wie in vielen anderen Bereichen der Wirtschaft hätte eine Strommangellage rasch einschneidende Folgen für den Betrieb. Die zuständigen Behörden des Bundes sehen zur Bewältigung einer Strommangellage zwei Eskalationsphasen vor:

Stromsparappelle und freiwillige Massnahmen

Sie richten sich an die Wirtschaft und die Bevölkerung, Umsetzung auf freiwilliger Basis.

Behördlich angeordnete Massnahmen

Dies sind verbindliche Vorgaben für Wirtschaft und Bevölkerung.

Dabei können die folgenden verbrauchslenkenden Massnahmen – auch kombiniert – angeordnet werden:

  • Beschränkungen und Verbote der Verwendung von elektrischer Energie
  • Sofortkontingentierung von Grossverbrauchern, kurzfristig anwendbar
  • Kontingentierung von Grossverbrauchern, mit Vorlauf anwendbar
  • Bewirtschaftungsmassnahmen in kritischen Bereichen, die eine Grundversorgung sicherzustellen haben, mit Vorlauf anwendbar (branchenspezifische Lösungen)
  • Zyklische Netzabschaltungen (Ultima ratio zur Vermeidung unkontrollierter Blackouts)
    Im Stromnetz werden einzelne Teilnetzgebiete abwechselnd abgeschaltet. Netzabschaltungen müssen unbedingt vermieden werden.

VöV-Branchendokumentation und VöV-Arbeitsgruppe

Der VöV hat 2022 die Arbeitsgruppe «Strommangellage im öV» eingesetzt und beauftragt, Branchenstandards bzw. Minimalstandards zur Bedarfssenkung in Strommangellagen zu erarbeiten. 

Im Oktober 2023 wurde die VöV-Branchendokumentation «Bewirtschaftungsmodell öV bei Strommangellagen» publiziert. Im Juli 2025 fand eine Ergänzung und Aktualisierung statt.

Die VöV-Arbeitsgruppe «Strommangellage im öV» unterstützt die öV-Branche und die Systemführerinnen SBB und PostAuto für die Konzeption der Vorbereitungsmassnahmen, die Pflege der VöV-Branchendokumentation sowie für Fragen zur Anwendung und Umsetzung im Falle eines Eintritts einer Strommangellage. Die Arbeitsgruppe wird seit 2024 vom Steuerungsausschuss System Bahn des VöV begleitet und gesteuert.

Verkehrsangebot bis zu allfälligen Anordnungen seitens des Bundes

Sollte tatsächlich eine Strommangellage eintreffen, würden die Behörden gemäss Versorgungskonzept des Bundes verbindliche Massnahmen anordnen. Bis zu einer allfälligen Anordnung seitens des Bundes soll der öffentliche Verkehr sein Transportangebot aufrechterhalten, da dieses an Konzessionen gebunden ist.

Links

> Publikations-Homepage für die öV-Branche: Energiemangellage | SBB
   (enthält auch Links auf die zentralen Akteure)
> VöV-Branchendokumentation «Bewirtschaftungsmodell öV bei Strommangellagen»
> KOVE-Homepage mit allgemeinen Informationen zur Vorbereitung auf Ausnahmesituationen