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Medien > «Entlastungspaket 27» des Bundes: VöV lehnt die Vorschläge entschieden ab

«Entlastungspaket 27» des Bundes: VöV lehnt die Vorschläge entschieden ab

Das vom Bundesrat im Januar 2025 in die Vernehmlassung geschickte Entlastungspaket 27 (EP27) sieht für den Bereich öffentlicher Verkehr Mittelkürzungen in der Höhe von rund 350 bis 400 Millionen Franken vor – pro Jahr! Sparen will der Bund beim Bahninfrastrukturfonds, im Regionalen Personenverkehr, bei der Förderung von umweltfreundlichen Bus- und Schiffantrieben und auch beim Internationalen Schienenpersonenverkehr sowie im Bereich der Agglomerationsprogramme. Der VöV lehnt die im EP 27 vorgeschlagenen Massnahmen für den Bereich öV entschieden ab, denn sie hätten klar negative Auswirkungen für die öV-Nutzenden, insbesondere in ländlichen Regionen, aber auch für die Umwelt.

Der VöV ist bereit, bei Überlegungen zur Entlastung der Bundesfinanzen mitzuwirken. Insbesondere im Bereich der Anwendung von hoheitlichen Normen und Vorgaben etwa betreffend den Unterhalt, Betrieb und Ausbau der Bahninfrastruktur bestehen erhebliche Einsparpotenziale, die der VöV notabene der Bundesverwaltung bereits vor Jahren vorgeschlagen hat. Einsparungen in diesen Bereichen sind wirkungsvoll, nachhaltig realisierbar und ohne negative Auswirkungen auf das Angebot des öffentlichen Verkehrs zu leisten.

Die vom Bundesrat im Rahmen des EP27 vorgebrachten Vorschläge sind hingegen nur mit deutlich negativen Auswirkungen für die Kundinnen und Kunden und die Umwelt umsetzbar, denn sie bedeuten: Angebotsreduktionen vorab in ländlichen Regionen, überproportionale Kostensteigerungen für die öV-Nutzenden sowie die Verzögerung der Umstellung auf Busse und Schiffe mit umweltfreundlichen Antrieben. Aus diesen Gründen lehnt der VöV die vorgeschlagenen Massnahmen des EP27 im Bereich des öffentlichen Verkehrs integral ab.

Eine Kurzfassung der VöV-Position zu den einzelnen vom Bund vorgeschlagenen Sparmassnahmen:

1) Kürzung Bundesanteil für Regionalen Personenverkehr
Die Schweizer Wohnbevölkerung wächst weiterhin stark, was unweigerlich zu einem erhöhten Bedarf an Mobilität führt. Damit nehmen auch die täglichen Pendler- und Freizeitströme zu, was bestehende Verkehrsnetze zunehmend unter Druck setzt. Der öV in der Schweiz muss entsprechend mitwachsen.

Die beabsichtigte Mittelkürzung für den Regionalen Personenverkehr (RPV) um jährlich 5 Prozent steht der Anforderung nach einem wachsenden öV diametral entgegen. Die Kompensation dieser Einsparungen über zusätzliche Effizienzsteigerungen bzw. Kostensenkungen wird sich als nicht möglich erweisen, denn die Transportunternehmen schöpfen bereits heute diese Potenziale konsequent aus. Ebenso ist eine Gegenfinanzierung der Ausfälle mittels Tariferhöhungen nicht zielführend. Damit würden einerseits die öV-Nutzenden überproportional belastet, andererseits bringen Tariferhöhungen gerade auf Linien mit tiefem Kostendeckungsgrad wenig. Zudem würde der Anteil des öV am Modalsplit unter Druck geraten, da sich die Kostenschere zwischen dem öV und motorisierten Individualverkehr weiter öffnen würde.

Im RPV müssen Sparmassnahmen längerfristig ausgerichtet sein. Kurzfristige Massnahmen sind kaum sinnvoll realisierbar, da die Investitionen und Vorhaltungen durch die Transportunternehmen bereits getätigt wurden. Die finanziellen Einsparungen liessen sich somit nur über Angebotsabbau oder durch die Verzögerung der Dekarbonisierung von Bussen realisieren. Beides lehnt der VöV ab.

2) Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF)
Eine gute Bahninfrastruktur ist buchstäblich das Fundament für einen sicheren, pünktlichen und verlässlichen Eisenbahnverkehr. Die Bahninfrastrukturbetreiberinnen der Schweiz benötigen folglich ausreichend Mittel, um die Substanz ihrer Netze und Anlagen zu erhalten und gezielt auszubauen. Hierfür liegen jeweils mehrjährige Planungen der Bahnunternehmen und vom Parlament beschlossene Ausbauschritte vor.

Die vorgeschlagene Kürzung der Einlage in den BIF von 200 Mio. Franken pro Jahr entbehrt jeglicher seriösen Planungsgrundlage. Die Argumentation des Bundes, dass die grosse Zahl an Ausbauvorhaben längerfristig zu zusätzlichen Betriebs- und Unterhaltsaufwänden führe und folglich eine Reduktion des Ausbauvolumens und die Überprüfung von noch nicht in Angriff genommenen Projekten angezeigt sei, wirkt nicht auf den anvisierten Zeitraum des EP27.

Eine Analyse zur mittel- und langfristigen Alimentierung des BIF sowie der erforderlichen Mittel für Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur wird vom VöV unterstützt. In diesem Zuge müssen auch weitere Entwicklungen wie die bis 2030 befristete Fondseinlage von einem Mehrwertsteuerpromille und weitere Faktoren aus gesamtheitlicher Sicht betrachtet werden. Bevor die Ergebnisse dieser von Behörden und Branche gemeinsam durchzuführenden Arbeiten vorliegen, soll die Fondseinlage unverändert bleiben. Denn eine Neubeurteilung kann erst vorgenommen werden, wenn die Ergebnisse der vom UVEK im Januar 2025 angekündigten Reflexionsphase «Verkehr ’45» (Überprüfung und Priorisierung der Ausbauprojekte von Schiene und Strasse) vorliegen. Andernfalls drohen bereits in den kommenden Jahren spürbare finanzielle Engpässe. Der VöV lehnt daher die Kürzung der BIF-Einlage ab und will die Diskussion im Rahmen von «Verkehr ‘45» führen.

3) Teilverzicht auf die Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe
Die Dekarbonisierung des Strassenverkehrs ist das zentrale Element, um den ohnehin bereits äusserst umweltfreundlichen und energieeffizienten öffentlichen Verkehr vollständig emissionsfrei zu machen. Allerdings erweist sich die Elektrifizierung der Busflotten als starker Kostentreiber für die Transportunternehmen. Das Parlament hat deshalb zurecht beschlossen, diese Transformationsphase finanziell zu unterstützen und damit die Dekarbonisierung zu beschleunigen.

Politik und Branche haben deshalb für diese Transformationsphase im Rahmen der 2024 beschlossenen Revision des CO2-Gesetzes einen Kompromiss ausgehandelt: Einerseits beteiligt sich der Bund befristet an den Mehrkosten für die Umstellung auf elektrische Antriebe und dies auch im Ortsverkehr, für den er sonst nicht zuständig ist. Andererseits willigte die Branche ein, nach einem gestaffelten Vorgehen auf die bisherige Mineralölsteuerrückerstattung zu verzichten. Es ist daher inakzeptabel, dass dieser Kompromiss bereits wieder einseitig ausgehebelt werden soll, indem im Ortsverkehr einerseits die Mineralölsteuerrückerstattung wie vorgesehen wegfällt und ihm andererseits auch die Förderung bei der Umstellung auf elektrische Antriebe gestrichen wird. Diese Benachteiligung wird zur Folge haben, dass Transportunternehmen aus finanziellen Gründen faktisch gezwungen sein werden, nochmals Dieselbusse zu kaufen, was den klimapolitischen Zielsetzungen der Schweiz völlig widerspricht. Der VöV verlangt, dass auch der Ortsverkehr und die Schifffahrt von den Fördermitteln für die Umstellung auf umweltfreundliche Antriebe profitieren können.

4) Streichung der Förderung des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs
Mit der Förderung des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs in Höhe von 30 Mio. Franken pro Jahr hat das Parlament vor gerade einmal einem Jahr im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes die Absicht bekräftigt, im Fernverkehr auf der Schiene gute und klimaverträgliche Alternativen zu Flugreisen zu fördern. Der VöV widerspricht der pauschalen Aussage im erläuternden Bericht des Bundes, wonach Nachtzüge nach der Phase der Anschubfinanzierung ab 2030 kaum rentabel betrieben werden können und Tagesverbindungen keiner Förderung bedürfen. Ausserdem ist auch die Aussage, dass die Fördermassnahme nicht ausschlaggebend für die Erreichung der Klimaziele der Schweiz sei, nicht haltbar. Gerade für die Entwicklung hin zu einem nachhaltigeren Tourismus sind Massnahmen, welche ein klimafreundliches Reisen ermöglichen, zwingend. Der VöV ist überzeugt, dass mit einem Ausbau von neuen internationalen Fernverkehrsrelationen auf der Schiene (Tag wie Nacht) eine valable Alternative zu einem Teil des Flugverkehrs hergestellt werden kann. Der VöV lehnt deshalb Streichung Förderungen des Internationalen Schienenpersonenverkehrs ab.

Die vollständige Stellungnahme des VöV finden Sie hier.