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Medien > «Auslegungsbestimmungen Subventionsrecht: Projekt Guidance»

«Auslegungsbestimmungen Subventionsrecht: Projekt Guidance»

 Ziel des Projektes «Guidance» ist es, weitere subventionsrechtliche Vorfälle zu vermeiden. Dazu werden noch vorhandene Auslegungsfragen bei den Vorgaben zu Offerten und IST-Rechnung im RPV geklärt. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des BAV mit Vertretern der Kantone und der Kommission Finanzen (KFIN) des VöV leistet die vorbereitenden inhaltlichen Arbeiten. Anschliessend erlässt das BAV themenweise Merkblätter.

Für das erste Merkblatt «Verrechnungspreise für konzerninterne Leistungen in den abgeltungsberechtigten Sparten (RPV und Infrastruktur)» hat das BAV im ersten Quartal 2022 eine Vernehmlassung durchgeführt. Der VöV hat die Gelegenheit genutzt, um Stellung zu nehmen.

Dabei hat er zum einen inhaltlich-fachliche Rückmeldungen gegeben, andererseits hat der VöV auf die übergeordneten Herausforderungen hingewiesen. Insbesondere haben sich bei der Erarbeitung des ersten Merkblatts nachfolgende Punkte als sehr schwierig herausgestellt:  

  • Die Balance zu finden zwischen allgemein gültigen Regeln und konkreten Beispielen, welche nie abschliessend sein können.  
  • Die subventionsrechtlichen Fragen so zu klären, dass die Transportunternehmen (TU) weiterhin ihre unternehmerische Freiheit für eine möglichst hohe Abgeltungseffizienz zugunsten der Besteller einsetzen können.
  • Die verwendeten Konzepte so zu definieren, dass sie rechtlich abgesichert und durch die Revisionsgesellschaften überprüfbar sind (z.B. Definition «Kernleistung»).
  • Den komplexen Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Rechtsnormen (Subventions-, Steuer-, Wettbewerbsrecht, usw.) innerhalb eines Merkblatts gerecht zu werden.
  • Der Gefahr der «Skandalisierung» von Fehlern entgegenzuwirken, wenn die erhöhte Regelungsdichte zusätzliche (zu erwartende) Konstatierungen in der Prüfung mit sich bringt.
  • Die Übersichtlichkeit des Regelwerks zu gewährleisten, wenn Merkblätter aneinandergereiht werden.

Der VöV begrüsst die Konkretisierungen in den Vorgaben zur Abgeltungsrechnung jedoch sehr, wenn sie die Transparenz gegenüber den Bestellern erhöhen, das Risiko von Verfehlungen senken und Ermessensspielräume einengen. Gleichzeitig kommt er zum Schluss, dass allein mit einer Erhöhung der Regelungsdichte die Zielsetzung des Rückgewinns des Vertrauens nicht erreicht werden kann.

In der Fortsetzung möchte der VöV aufgrund der bereits gemachten Erfahrungen mit dem BAV und dem Branchenverband EXPERTSuisse Gespräche führen, um die Zielerreichung an diesem Beispiel gemeinsam konstruktiv zu reflektieren.