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Ausbildung R RTE 20100

Jede Person, die selbständig Tätigkeiten im Gefahrenraum verrichtet, oder Sicherheitsfunktionen wahrnimmt, ist verpflichtet eine entsprechende Ausbildung mit Prüfung zu absolvieren:

  • Für selbständige Begehungen im Gleisbereich ist eine Ausbildung „Selbstschutz Begehung“ (nicht WK-pflichtig) erforderlich
  • Die Ausübung von sicherheitsrelevanten Funktionen (Selbstschutz Arbeit, Sicherheitswärter, Sicherheitschef und Sicherheitsleitung) erfordert zusätzlich eine Funktionsausbildung (WK-pflichtig).

Die Ausbildung besteht aus einer Basis- und Funktionsausbildung gemäss folgender Übersicht
(R RTE 20100, Abb. 5-1)


Alle Angebote der Bildung SBB stehen zur Verfügung unter:
Sicherheitskurse R RTE 20100, für Drittkunden
Ausbildungslandschaft R RTE 20100, Übersicht

Weitere Angebote unter:
BLS AG
SIOP KompetenzHaus GmbH
RM Voie Ferrée