Die aktualisierte Regelung soll von allen Infrastrukturbetreibern angewendet werden. So kann überall ein einheitlicher Sicherheitsstandard erreicht werden.
Wir empfehlen, die vorliegende Regelung intern per 01.07.2024 für verbindlich zu erklären (Inkrafttreten der AB-EBV 2024 und FDV 2024 per 01.07.2024). Die Mitarbeitenden sind enstprechend zu schulen und beauftragte Dritte über den Wechsel zur Ausgabe 7 zu informieren.
Allfällige Abweichungen zur vorliegenden RTE-Regelung, die ausschliesslich unternehmensspezifisch sind, empfehlen wir in einem eigenen, unternehmensspezifischen Anhang B festzuhalten.
Hinweis zur Verbindlichkeitserklärung der R RTE 20100
Die RTE-Regelung R RTE 20100 ist eine Betriebsvorschrift. Wird diese Regelung für Ihr Unternehmen für verbindlich erklärt, gelten die Vorgaben der RL BAV BV-FDV.
Richtlinie zur Vorlage von Betriebsvorschriften
Die Vorlage kann auch auf elektronischem Wege erfolgen: BAV, elektronische Abwicklung von Geschäften
Arbeitsstellensicherheit SBB
Die SBB hat die Regelung für sich verbindlich erklärt und wird sie ab 01.07.2024 anwenden.
Weitere Infos zur Arbeitsstellensicherheit SBB unter:
Arbeitsstellensicherheit SBB
Arbeitsstellensicherheit, Beratung und Kontakt oder im V-App