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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 28. Januar 2025 bekannt gegeben, dass es beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur einen Reflexionsphase vornimmt und die ETH Zürich beauftragt hat, die geplanten Ausbauprojekte aller Verkehrsträger zu überprüfen und zu priorisieren. Diese «Verkehr’45» genannte Reflexion soll breit abgestützt werden, und die direkt betroffenen Akteure würden einbezogen, verspricht das UVEK. Die Ergebnisse der ETH sollen im dritten Quartal 2025 vorliegen.
Der VöV befürwortet, dass das UVEK eine Phase der Reflexion durchführt. Einen Baustopp für bereits bewilligte Bahnausbauprojekte lehnt der VöV jedoch ab. Auch sind die vom Parlament beschlossenen Bahnausbauprojekte wie bis jetzt geplant weiterzuführen. Die Position des VöV näher erläutert:
Bahn: Kein Baustopp – Beschlossene Bauprojekte weiterplanen und bauen
Die vom Parlament mit entsprechenden Krediten in der Botschaft 2023 und älteren Vorlagen bewilligten Bauprojekte sind planmässig umzusetzen. Verzögerungen sind zu verhindern. Projekte, zu denen vom Parlament nur Planungskredite gesprochen worden sind, dürfen hingegen einer genaueren Prüfung unterzogen werden.
Ziel der Erhöhung des Modalsplits ist hochzuhalten
Zur Erreichung der Energie – und Klimaziele ist eine Erhöhung des öV-Anteils am Gesamtverkehr (Modalsplit) notwendig. Dank seiner Energie- und Flächeneffizienz ist der öV Teil der Lösung.
Schnittstellen Schiene/Strasse in den Fokus nehmen
Die Reflexionsphase soll auf die Schnittstelle Schiene/Strasse fokussiert werden. Für den VöV sind folgende zwei Punkte wichtig:
Einen Ausbau der Schiene braucht es auch in Zukunft
Die Bedeutung der Flächeneffizienz wird in der Mobilitätsdiskussion in der Schweiz an Bedeutung zunehmen. Da die Schiene das geeignete Transportmittel ist, um viele Menschen oder Tonnen auf wenig Platz zu transportieren, wird seine Bedeutung noch wachsen. Eine wachsende Schweiz kommt um einen Ausbau der Schieneninfrastruktur nicht herum.
Schienenausbau: Nicht alles über Bord werfen
Betreffend die nächste Bahnausbauvorlage ist nicht alles über Bord zu werfen, die Potenziale sind aber darzustellen und zu berücksichtigen. Der zukünftige Bahnausbau muss ausserdem konsequent aus einer gesamtsystemischen Nutzenbetrachtung geführt werden. Bisherige Rahmenbedingungen und Annahmen, die sich grundlegend geändert haben, sollen auch losgelassen werden können.
Kurz- und mittelfristigen Kundennutzen vermehrt ins Zentrum stellen
Unabhängig der nächsten Ausbauvorlage ist klarer aufzuzeigen, wie sich das öV-Angebot etappenweise (z.B. alle zwei Jahre) positiv weiterentwickelt. Die Kundinnen und Kunden interessiert es, wie sich das Fahrplanangebot in naher Zukunft entwickelt.
BIF-Alimentierung in der nächsten Vorlage klären
Wegen den bekannt gewordenen Mehrkosten beschlossener Bauprojekte werden die Mittel im Bahninfrastrukturfonds des Bundes knapp. Deshalb rückt die Frage der Finanzierung des BIF in den Vordergrund. In der nächsten Ausbauvorlage ist die Frage der mittelfristigen Alimentierung des BIF zu klären. Dabei muss der Grundsatz «Unterhalt vor Ausbau» weiterhin gültig bleiben.
Bahn- und Nationalstrassenausbauvorlagen nicht verkoppeln
Eine formelle Zusammenlegung von Bahn- und Strassenvorlagen lehnt der VöV ab, da so umfassende Vorlagen sehr viel Zeit benötigen, bis sie abstimmungsreif sind und das Risiko der Mehrheitsfähigkeit so abnimmt (Kumulation der Nein-Gründe).