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Medien > Stellungnahme des VöV im Rahmen der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024

Stellungnahme des VöV im Rahmen der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024

Ende Juni 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 gestartet. Die entsprechenden Verordnungen regeln für den öffentlichen Verkehr (öV) wesentliche Aspekte, namentlich die Förderung von elektrischen Antrieben für Busse und Schiffe mit bis zu 47 Millionen Franken sowie die Förderung des internationalen Schienenpersonenverkehrs mit maximal 30 Millionen Franken pro Jahr für die Zeit von 2025 bis 2030. Der VöV unterstützt das per 1.1.2025 in Kraft tretende CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 sowie im Grundsatz auch die entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Er sieht jedoch zwingenden Präzisierungsbedarf in einzelnen Bereichen, den er in seiner Stellungnahme vom 15. Oktober 2024 zuhanden des UVEK dargelegt hat. 

So sieht der Bund beispielsweise vor, dass Fahrzeuge nur gefördert werden sollen, wenn sie nicht geleast sind. Diese Bestimmung lehnt der VöV in dieser pauschalen Definition ab, denn ein Finanzierungsleasing ist lediglich eine alternative (und meistens günstigere) Finanzierungsform. Fahrzeuge, die im Finanzierungsleasing beschafft werden, sollen folglich auch gefördert werden können. Sie stehen faktisch während der gesamten Nutzungsdauer in der Verfügungsgewalt des Transportunternehmens und werden auch im Anlagevermögen der Bilanz des Transportunternehmens geführt. Ansonsten entsteht der Fehlanreiz, dass die Transportunternehmen teurere Finanzierungsformen für Fahrzeuge wählen, um die Förderung nicht zu verwirken.

Ausserdem hat der VöV Vorschläge eingebracht, wie für den Nachweis zum Einsatz der geförderten Busse mit elektrischem Antrieb sowie für die Rückerstattung der Mineralölsteuer im regionalen Personenverkehr unbürokratische Lösungen zur Anwendung kommen sollen. 

Betreffend Anpassungen zur Förderung des internationalen Schienenpersonenverkehrs verweist der VöV auf die Stellungnahme der SBB, mit der er sich eng abgestimmt hat. Die Stellungnahme des VöV finden Sie hier


Vorbehalt: Im Rahmen des vom Bundesrat am 20.9.2024 vorgelegten Entlastungspakets für den Bundeshaushalt hat der Bundesrat beschlossen, bereits ab 2025 auf die Förderung von elektrischen Antrieben für Busse und die Schifffahrt sowie die Förderung des internationalen Schienenpersonenverkehrs zu verzichten, beziehungsweise die vom Parlament gesprochenen Verpflichtungskredite zu sperren. Der VöV lehnt dieses Vorgehen entschieden ab und fordert den Bundesrat auf, seinen Entscheid in Wiedererwägung zu ziehen, das heisst, die Kreditsperren aufzuheben, und die Förderungen auf dem ordentlichen gesetzgeberischen Weg (mit Wirkung ab 2027) zu überprüfen. Die in der Stellungnahme des VöV dargelegten Positionen zu den Ausführungsbestimmungen des CO2-Gesetzes sind unter diesem Vorbehalt zu verstehen.