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Medien > Das neue CO2-Gesetz: Eine erste Beurteilung

Das neue CO2-Gesetz: Eine erste Beurteilung

Der Bundesrat hat Mitte September die Botschaft zum neuen CO2-Gesetz verabschiedet. Eine erste Beurteilung fällt aus Sicht des VöV mehrheitlich positiv aus. In den kommenden Monaten wird sich das Parlament mit der Vorlage befassen. Möglicherweise wird es auch eine Volksabstimmung geben (das Geschäft unterliegt dem fakultativen Referendum).

Das neue CO2-Gesetz ist bei einer Gesamtbetrachtung positiv zu beurteilen, denn es enthält unter dem Strich zahlreiche sinnvolle Fördermassnahmen. Davon profitiert auch der öV. Wichtige vom VöV geforderte Punkte sind in die Vorlage eingeflossen, namentlich die finanzielle Unterstützung von Bussen mit umweltfreundlichen Antrieben. Eine Beurteilung im Einzelnen:

Grenzüberschreitender Personenverkehr auf der Schiene
Für die Unterstützung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene (inkl. Nachtzüge) sollen pro Jahr max. Fr. 30 Mio. zur Verfügung stehen, dies bis 2030. Gleichzeitig soll das Parlament hierzu in einem separaten Bundesbeschluss einen Kredit von Fr. 180 Mio. sprechen:

Strassen-öV: Förderung von umweltfreundlichen Antrieben
Der Bund soll bis 2030 in der konzessionierten Personenbeförderung Beiträge von höchstens 47 Mio. Franken pro Jahr an die Beschaffung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb und an die Umrüstung von Schiffen auf einen elektrischen Antrieb ausrichten. Das Parlament soll hierzu in einem separaten Bundesbeschluss einen Kredit von Fr. 282 Mio. sprechen.
Der Umfang der Förderung beträgt im RPV 75 Prozent der zusätzlichen Investitionskosten nach Abzug aller Fördermittel, im Ortsverkehr und im touristischen Verkehr 30 Prozent der zusätzlichen Investitionskosten nach Abzug aller Fördermittel.
Obwohl von «elektrischem Antrieb» gesprochen wird, ist die Unterstützung technologieneutral.

Konzessionierter Personenverkehr: Wegfall der Mineralölsteuerrückerstattung
Heute ist sämtlicher konzessionierter Personenverkehr auf der Strasse wie auf Gewässern von der Mineralölsteuer befreit. Der Artikel, der diese Befreiung heute vorsieht, soll auf den 1. Januar 2026 ersatzlos gestrichen werden. Dieser frühe Zeitpunkt ist nach Einschätzung des VöV kritisch. Er wird sich dafür einsetzen, dass die Bestimmung erst später aufgehoben wird und dass die Schifffahrt weiter von der Mineralölsteuerpflicht ausgenommen bleiben wird.