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Service > Newsletter > RTE NEWS > Archiv > Januar 2018 > R RTE 20410 «Langsamfahrstellen Normalspur»

R RTE 20410 «Langsamfahrstellen Normalspur»

Die heute gültigen Langsamfahrsignale werden bereits seit 1958 angewendet. An der Signalisation hat sich seither wenig verändert, das Umfeld ist jedoch ein komplett anderes. Mit der vorliegenden R RTE 20410 «Langsamfahrstellen Normalspur» wird nun die Thematik erstmals in einem Dokument zusammengefasst. Die Schweiz hat zudem als erstes Land Europas vollständig auf die Zugbeeinflussung mit ETCS umgestellt, so dass ab 2018 auch die Langsamfahrstellen nicht mehr mit Signum gesichert werden dürfen. Die neue RTE-Regelung beschreibt, wie die Ausrüstung der Langsamfahrstellen mit ETCS vorzunehmen ist.

Der technische Fortschritt machte auch vor Langsamfahrstellen nicht halt. Vorgaben zur Interoperabilität, die Ablösung der Zugsicherung «Signum» durch ETCS L1 LS sowie neue Strecken mit Führerstandssignalisierung brachten eine Vielzahl unterschiedlicher, technischer Lösungen, Verfahren und Prozesse hervor.
All diese Aspekte führen dazu, dass die Planung und der Betrieb von Langsamfahrstellen heute wesentlich höhere Anforderungen an alle Beteiligten stellen. Mit der vorliegenden Regelung «Langsamfahrstellen Normalspur» wird nun die gesamte Thematik erstmals in einem aktuellen Dokument zusammengefasst.
Es wurde insbesondere folgenden Punkten Rechnung getragen:

  • Zusammenfassung verschiedener, teils älterer SBB-Regelungen in einem anwendergerechten Dokument;
  • Aktualisierung der Inhalte an den heutigen technischen Stand;
  • Bahn- respektive lösungsneutrale Formulierungen.
Die RTE-Regelung soll die gängige Praxis abbilden. Für einige technische Lösungen fehlen weitreichende Erfahrungen noch. Die vorliegende Regelung weist daher einige Lücken auf, welche später geschlossen werden können.

Alle RTE-Regelungen sind im RTE-Webshop zu finden: www.rte.voev.ch