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System Bahn / RTE > Systemführerschaften

Systemführerschaften

Systemführungsleistungen werden als übergeordnete Aufgaben des Infrastrukturbetriebs verstanden. Sie werden vom BAV bei den ISB bestellt und abgegolten.
 
Systemführungsleistungen sind sinnvoll, wenn es

  • die Umsetzung hoheitlicher Aufgaben betrifft;
  • die Erbringung bzw. Koordination durch ein Unternehmen effizient ist, sowie
  • bestimmte Qualitätsstandards und die Einheitlichkeit im Sinne der Kunden nur so sichergestellt werden kann.

 Die grundsätzlichen Anforderungen an die Systemführungsleistung im Bereich der Eisenbahninfrastruktur werden durch das BAV als Besteller festgelegt.
 
Der Systemführerschaftsvertrag wird zwischen dem BAV und der Systemführerin abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt den Leistungsumfang und soweit möglich die Qualität, die Aufgaben sowie Rechte und Pflichten, weist die geplanten Kosten aus und legt die Finanzierung und insbesondere allfällige Weiterverrechnungen an andere Unternehmen fest.
 
Wird ein Systemführerschaftsvertrag abgeschlossen, wird in der Regel ein Management-Board zugeordnet. Die Aufgaben, Zusammensetzung, Sitzungskadenz sowie die Beschlussfassung jedes Management-Boards werden in einem Organisationsreglement festgehalten. Grundsätzlich soll das Management-Board die strategischen Entscheide für die Systemführungsleistung fällen.
Die Systemführerin hat den Vorsitz. Das Board soll sich aus wichtigen Branchenvertretern zusammensetzen. Das BAV nimmt entweder als Mitglied mit Stimmrecht oder eine Beobachterolle mit Verfügungsbefugnis im Management-Board ein.

Die Systemführerinnen sind: