Systemführer übergeordnete Aufgaben im Bereich TSI TAF/TAP
Für das interoperable Normalspurnetz gelten aktuell die Verordnungen über die technische Spezifikation für die Interoperabilität zum Teilsystem Telematikanwendungen für den Güterverkehr des Eisenbahnsystems in der EU und für den Personenverkehr des transeuropäischen Eisenbahnsystems.
Die beiden technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) der EU 1305/2014 (Telematics Applications for Freight, TAF) und 454/2011 (Telematics Applications for Passengers, TAP) beinhalten eine Standardisierung des Austausches bei der Anmeldung von Fahrplänen sowie bei betrieblichen Meldungen. Im Ergebnis ermöglicht dies eine einfachere Planung und Disposition von grenzüberschreitenden Verkehren. Die Umsetzung dieser Vorgaben obliegt den jeweils betroffenen Unternehmen.
Das BAV hat für die Koordination und für die Übernahme von Aufgaben als nationale Anlaufstelle TSI TAF/TAP für alle Anspruchsgruppen und für die Europäische Eisenbahnagentur die SBB Infrastruktur mit einer Systemführerschaft beauftragt.
Mit der Systemführerschaft verfolgt das BAV das Ziel, dass
- die Entwicklungen betreffend der TSI-Richtlinien zu Telematikanwendungen für den Güter- und Personenverkehr kontinuierlich beobachtet und im Hinblick auf die Auswirkungen für die Schweiz beurteilt werden
- die Systemführerin die Aufgaben als nationale Anlaufstelle wahrnimmt
- verschiedene Arbeiten, die den Infrastrukturbetrieb betreffen, zur Umsetzung zwischen den betroffenen Unternehmen koordiniert werden, damit eine für das betroffene interoperable Normalspurnetz abgestimmte Umsetzung gewährleistet werden kann.
Im Auftrag des BAV übernimmt die Systemführerin folgende Aufgaben:
- Überwachung der Entwicklungen sowie Ausarbeiten von Stellungnahmen zu Entwürfen neuer Vorschriften der EU oder OTIF zu Handen des BAV betreffend der Technischen Spezifikationen Interoperabilität Telematikanwendungen für den Güter- und Personenverkehr
- Ausarbeiten von Vorgaben, die die Inkraftsetzung durch das BAV notwendig machen.
- Koordination der notwendigen Arbeiten, die den Infrastrukturbetrieb betreffen zur Umsetzung zwischen den betroffenen Unternehmen, damit eine für das betroffene interoperable Normalspurnetz abgestimmte Umsetzung gewährleistet werden kann
- Nationale Anlaufstelle TSI TAF/TAP, d.h. insbesondere:
- Herstellung des Kontakts zwischen ERA, TAF/TAP-Lenkungsausschuss und den Bahnakteuren des Mitgliedstaats, um das Engagement der Bahnakteure an TAF und TAP sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass sie über die allgemeinen Entwicklungen und die Entscheidungen des Lenkungsausschusses unterrichtet sind.
- Unterrichtung des TAF/TAP-Lenkungsausschusses (JSG/SMO) über Anliegen und Fragen der Bahnakteure des Mitgliedstaats durch die gemeinsamen Vorsitzenden.
- Verbindung zum BAV-Vertreter im Ausschuss für Eisenbahninteroperabilität und -sicherheit (RISC7), damit der RISC-Vertreter vor jeder RISC-Sitzung über nationale TAF/TAP-Themen informiert wird und TAF/TAP betreffende Entscheidungen des RISC den betroffenen Bahnakteuren in geeigneter Weise mitgeteilt werden.
- Zusammenarbeit mit dem BAV zur Bezeichnung einer Stelle, die für die Einspeisung primärer Standortcodes in die zentrale Referenzdomäne verantwortlich ist.
- Förderung des Informationsaustauschs zwischen den Bahnakteuren der Mitgliedstaaten in dem Mitgliedstaat.
Die Systemführerin nimmt diese Aufgaben in Absprache mit dem BAV und unter Einbezug eines Management-Boards TSI TAF/TAP, welches die Interessen der Unternehmen vertritt, wahr. Das Organisationsreglement definiert die Aufgaben, Zusammensetzung und Organisation des MB TSI TAF/TAP.
Weitere Informationen
Downloads
Präsentation und Organisationsreglement
Sitzungsunterlagen MB TSI TAF/TAP
TSI TAF TAP Newsletter Schweiz 2022 (PDF)
Links
TSI TAF
TSI TAP