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Service > Newsletter > VöV NEWS > Archiv > 3-2019 - Mitgliederinfo für die Unternehmensleiter/-innen

3-2019 - Mitgliederinfo für die Unternehmensleiter/-innen

RPV Reform: VöV befürwortet Variante Optimierung

   
CJ Um den Kundinnen und Kunden weiterhin ein qualitativ hochstehendes und effizientes öV-System zur Verfügung zu stellen, will der Bund den Regionalen Personenverkehr (RPV) weiterentwickeln. Der VöV hat am 2. Juli 2019 seine Stellungnahme dazu beim BAV eingereicht und spricht sich klar für die Variante «Optimierung» aus. Mit der Variante «Teilentflechtung» würde der Systemgedanke eines einheitlichen, Grenzen überwindenden und kundenfreundlichen öV verloren gehen.

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Der VöV ist zufrieden: 12,89 Mia. Franken für den Ausbauschritt 2035

   
AS2035 Für den Ausbauschritt 2035 (STEP AS 2035) hat das Parlament mehr Mittel zugesprochen, als der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte: In der Sommersession hat auch der Nationalrat den Kredit für den Ausbau des Schienennetzes auf 12,89 Milliarden Franken aufgestockt. Der Nationalrat hat neu die Bahnhöfe Winterthur Grüze und Thun Nord in den Ausbauschritt 2035 aufgenommen.

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VöV-Vizedirektorin Mirjam Bütler wechselt zur KöV und BPUK

   
Mirjam Bütler Nach fast neun Jahren als Vizedirektorin verlässt Mirjam Bütler den VöV und wird Generalsekretärin der KöV (Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs) und der BPUK (Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz). Sie tritt ihr neues Amt Anfang August 2019 an.

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Bernhard Adamek wird neuer Vizedirektor VöV

   
Bernhard Adamek Ende Juni hat der Vorstand Bernhard Adamek (42) zum neuen Vizedirektor des VöV gewählt. Bernhard Adamek kommt von SBB Cargo, wo er in den letzten Jahren als Leiter Regulation und Stakeholdermanagement massgeblich an der Vernetzung der SBB-Tochter mit der Politik und der Güterverkehrsbranche beteiligt war.
Bernhard Adamek, der über einen Abschluss in Politikwissenschaften und Staatsrecht der Uni Bern verfügt, begann 2007 bei SBB Cargo und war vorwiegend in der Leitung der Strategie und der Regulation tätig. Beim VöV, wo er am 1. November 2019 beginnt, wird er als Nachfolger von Mirjam Bütler die Abteilung «öV» leiten. Wir freuen uns sehr auf eine gute Zusammenarbeit mit Bernhard Adamek.

16 cm, 22 cm oder 28 cm, der Leitfaden barrierefreie Bushaltestellen (und Tram) des VöV liefert Antworten!

   
BehiG Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG), das 2004 in Kraft getreten ist, will für Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. Der öffentliche Verkehr ist ein Schlüsselfaktor hierfür. Während im Bahnverkehr die Anforderungen schon zu weiten Teilen erfüllt wurden, gestaltet sich die Umsetzung des Gesetzes für den Busverkehr, besonders bei den strassenseitigen Anpassungen, um einiges herausfordernder. Die Verantwortung für die Umgestaltung der Bushaltestellen liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Der VöV-Leitfaden zeigt auf, welche Lösungen bis anhin erarbeitet wurden im Sinne von «Best-Practice» (auf Kantonsebene). Mit diesem neu entworfenen Leitfaden will der Verband öffentlicher Verkehr die Transportunternehmen, aber besonders die Kantone und Gemeinden, bei der Umsetzung des BehiG unterstützen.

> Leitfaden

Neue Publikation «Finanzielle Führung und Controlling Leistungsvereinbarung»

   
Finanzdokument In den letzten drei Jahren haben verschiedene VöV-Arbeitsgruppen unter Mitarbeit des BAV den Branchenstandard «Finanzielle Führung und Controlling Leistungsvereinbarung» erarbeitet. Das Dokument wurde vom VöV verabschiedet und veröffentlicht. Gemäss BAV wird der neue Standard für die Leistungsvereinbarung (LV) 2021–2024 für verbindlich erklärt.

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Compliance in der VöV-Kommission HR

   
Das korrekte Verhalten von Unternehmen ist in den letzten Jahren viel stärker in den Blick der Öffentlichkeit und der Medien gerückt. Auch unsere Branche ist davon betroffen. Das Thema Compliance muss in jedem Betrieb unabhängig von seiner Grösse angegangen werden. Ein Grossunternehmen wie zum Beispiel die SBB benötigt ein eigentliches Compliance-Management, während in einem KMU oft einfachere Regeln genügen.

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