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Medien > Vernehmlassung MODIG: Der VöV sagt «Ja, aber…»

Vernehmlassung MODIG: Der VöV sagt «Ja, aber…»

Der VöV hat zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG) Stellung genommen. Der VöV begrüsst die Stossrichtung der Vorlage und anerkennt die Wichtigkeit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit zugunsten eines effizienteren Mobilitätssystems eine Dateninfrastruktur für den Informationsfluss zwischen verschiedenen Akteuren zur Verfügung gestellt werden kann.

Mobilitätsdaten und deren Austausch sind für das Funktionieren von Verkehr und Mobilität von grosser Bedeutung. Die Vorlage bietet diverse Chancen, gerade im Bereich multimodaler Mobilitätsdienstleistungen sowie im Zusammenhang mit dem Ziel, den Modalsplit des öV zu erhöhen. Innovationen können gefördert und neue öV-Kundinnen und -Kunden mittels bedürfnisgerechterer Angebote gewonnen werden. Die Vorlage kann zudem dazu beitragen, dass die bestehende Infrastruktur und die vorhandenen Transportmittel ressourceneffizienter genutzt werden. Damit die vorhandenen Mobilitätsdaten optimal verwendet werden können, erachtet der VöV die nationale Datenvernetzungsinfrastruktur Mobilität (NADIM), welche die technischen Voraussetzungen schafft, um die Bereitstellung und den Austausch von Daten in der notwendigen Qualität gewährleisten zu können, als sinnvoll. Dies gilt auch betreffend die Einbindung von Verkehrsnetz CH, welches das gesamte Verkehrsnetz der Schweiz einheitlich sowie digital abbilden und als räumliches Referenzsystem dienen soll.

Hingegen erachtet der VöV das Schaffen einer neuen Bundesanstalt als nicht zweckmässig und von den Kosten her als wesentlich zu teuer. Eine schlankere Organisationsform als die vorgesehene Mobilitätsdatenanstalt (MDA) würde im Hinblick auf die angestrebten Ziele und Zwecke der Vorlage aus Sicht des VöV genügen.
Der VöV schlägt vor, dass alle interessierten Branchen – zum Beispiel in Form einer Expertengruppe – bei der Findung einer geeigneten Organisationsform zusammenwirken. Der VöV hat in seiner Stellungnahme angeboten, beim Aufbau einer entsprechenden Governance mitzuhelfen.

Das sind die politischen Hauptanliegen zu den Kernpunkten des VöV:

  • Dienste und Funktionen der NADIM: Der VöV sagt klar ja zur NADIM als unabhängige und neutrale Schnittstelleninfrastruktur, welche Mobilitätsdaten bereitstellt und einen standardisierten Austausch ermöglicht. Er lehnt es jedoch ab, dass die NADIM bei Bedarf mit zusätzlichen Diensten und Funktionen, insbesondere mit Vertriebsfunktionalitäten ergänzt werden kann.
  • Kerndaten: Bezüglich der in Art. 6 MODIG erwähnten Kerndaten müssen zwingend auf Gesetzesstufe zumindest die möglichen Kategorien der zu liefernden Kerndaten abschliessend definiert werden. Personendaten sollen nicht als Kerndaten festgelegt werden können.
  • Prinzip der Freiwilligkeit und der Gleichbehandlung: Am Prinzip der Freiwilligkeit bezüglich der Nutzung der MODI ist jederzeit zwingend festzuhalten.
  • Finanzierung: Für allfällige zukünftige Nutzungsgebühren sollten bereits zum heutigen Zeitpunkt auf Gesetzes- oder auf Verordnungsstufe deren Höhe bzw. deren Berechnungsgrundlage festgelegt werden. Allfällige von den konzessionierten Transportunternehmen zu bezahlende Nutzungsgebühren für die MODI dürfen nicht zu Lasten des bestehenden RPV-Verpflichtungskredites gehen.
  • Mobilitätsdatenanstalt: Aus Sicht des VöV soll eine schlanke Organisationsform gewählt werden, welche die NADIM aufbaut, betreibt sowie weiterentwickelt. Eine Bundesanstalt ist zu weit vom Markt entfernt und damit zu wenig agil.

Die vollständige Stellungnahme des VöV finden Sie hier.