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Bildung im öV > Höhere Berufsbildung > Berufsprüfung Lokomotivführer/innen

Berufsprüfung Lokomotivführer/innen

Neue Berufsprüfung für Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer

Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer können neu eine eidgenössische Berufsprüfung ablegen und so den Titel «Lokomotivführer/in mit eidgenössischem Fachausweis» erlangen. Das Staatsekretariat für Bildung Forschung und Innovation SBFI hat eine entsprechende Prüfungsordnung genehmigt.
Die Berufsprüfung ergänzt die weiterhin vorgeschriebene polizeihoheitliche Zulassung durch das Bundesamt für Verkehr. Mit dieser Massnahme wird der Beruf der Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer im schweizerischen Bildungssystem verankert.
 
Mehrwert für das Lokpersonal
Der eidgenössische Fachausweis ist als Bildungsabschluss unbeschränkt gültig, dies im Gegensatz zum Fähigkeitsausweis für Triebfahrzeugführende, den das Bundesamt für Verkehr BAV ausstellt. Die neue Prüfung ist freiwillig und kann zusätzlich zum BAV-Ausweis absolviert werden. Dies ist beispielsweise bei einer gesundheitsbedingten Fahruntauglichkeit ein Vorteil für die betroffenen Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer. Mit dem neuen Abschluss in der höheren Berufsbildung stehen ihnen vielfältigere Anschluss- und Weiterbildungsmöglichkeiten offen als bisher.
 
Trägerverein für die Berufsprüfung in der ganzen Schweiz
Zuständig für die Organisation und Durchführung der Berufsprüfung ist der «Verein für die höhere Berufsbildung der Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer (VHBL)». Er führt künftig für die gesamte Schweiz die eidgenössische Berufsprüfung für Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer durch. Der VöV ist Mitglied des Trägervereins.
 
Prüfungsorganisation und Ausschreibung der Prüfungen
Die Prüfungsausschreibung sowie alle weiteren Informationen sowie die Grundlagendokumente sind auf der Webseite der Prüfungsträgerschaft zu finden: www.vhbl-afsm.ch