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Service > Newsletter > eVoyage > Archiv > 3-2016 > RPV-Verpflichtungskredit: Der VöV sagt «Ja, aber»

RPV-Verpflichtungskredit: Der VöV sagt «Ja, aber»

Der Bundesrat beantragt für die Jahre 2018-2021 einen Verpflichtungskredit von 3970 Millionen Franken. Eingerechnet sind die 160 Millionen Franken, mit denen sich der Bund an den geschätzten Mehrkosten im RPV gegenüber der Plansituation 2017 beteiligt. Den verbleibenden Finanzierungsmehrbedarf von 722 Millionen Franken sollen die Kantone und die Transportunternehmen (TU) übernehmen. Dagegen spricht sich der VöV in seiner Stellungnahme zum RPV-Kredit aus.
Die TU sind sich der herausfordernden Finanzierungssituation bewusst und gewillt, ihren Beitrag zur Deckung der Mehrkosten zu leisten. Der Kostendeckungsgrad im RPV hat sich in den letzten Jahren dank massiver Effizienzsteigerungen stets verbessert. Die öV-Branche ist auch bestrebt, Verkehrsspitzen zu brechen, um die Auslastung in den Randzeiten zu erhöhen. Die fehlenden Mittel für die signifikanten und von den Bestellern geforderten Angebotsausbauten und deren Folgekosten können aber nicht allesamt durch Effizienzsteigerungen finanziert werden. Dies führt zwangsläufig zu einer teilweisen Abwälzung der Kosten auf die Kundschaft.

Heikle Tarifmassnahmen

Der VöV unterstützt die Stossrichtung, dass sich die Kundinnen und Kunden an einem Angebotsausbau beteiligen müssen, ist aber gegen eine markante Erhöhung der Tarife. Denn schon jetzt ist die Schere zwischen den Preisen des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Verkehrs zu gross. Die Akzeptanz für weitere Preiserhöhungen ist sehr klein. Die öV-Branche ist der Meinung, dass keine markanten Tarifsprünge mehr möglich sind, ohne dass gleichzeitig auch die Preise beim motorisierten Individualverkehr steigen.

Kostentreibende Faktoren

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Anforderungen, wie beispielsweise im Bereich der Sicherheit oder Qualität, haben stark zugenommen. Sie erhöhen den Aufwand der einzelnen Unternehmen und sind ein effektiver Kostentreiber. Dies steht im Widerspruch zu den Effizienzbestrebungen und Produktivitätsbemühungen der TU. Die Bestimmungen und Prozesse sind hinsichtlich ihrer Effizienz und Effektivität seitens Besteller zu hinterfragen und deutlich zu vereinfachen.

Fazit

Die Verbesserung des Kostendeckungsgrades zeigt, dass die Zunahme der Abgeltungssumme nicht primär von den TU gesteuert ist. Insbesondere der Ausbau des Angebots und die Erneuerung des Rollmaterials – beides von Bund und Kanton bestellt – sowie rechtliche Bestimmungen (z.B. BehiG) haben zum Abgeltungsmehrbedarf beigetragen. Dementsprechend haben sich die Besteller an den Mehrkosten zu beteiligen bzw. Rahmenbedingungen zur Effizienzsteigerung und günstigeren Produktion zu schaffen. Gegenteilig zur Behauptung in der Vernehmlassungsvorlage hat sich der VöV stets für eine Drittelung der Mehrkosten zwischen Bund, Kantonen und TU ausgesprochen: Die TU würden demnach ca. 294 Millionen Franken durch Effizienzsteigerung und falls nötig Tarifmassnahmen übernehmen. Gemäss dieser Aufteilung der Mehrkosten müsste der Verpflichtungskredit des Bundes um 134 Millionen auf 4104 Millionen Franken erhöht werden.

RPV-Reform

Der vorgesehene Verpflichtungskredit ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der VöV begrüsst, dass der Bund die Reform RPV vorantreibt. Die Infrastruktur und Betriebsmittel werden langfristig geplant und finanziert. Ein kurzfristiger Abbau von Angeboten führt daher nicht zu den gewünschten Kosteneinsparungen. Für einen bezahlbaren öffentlichen Verkehr ist es zentral, dass Angebots-, Finanz- und Infrastrukturplanung aufeinander abgestimmt und verbindlich festgelegt sind. Längerfristig soll ein robuster Finanzrahmen geschaffen werden, der die jährlichen Schwankungen auffangen kann.