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Service > Newsletter > eVoyage > Archiv > 3-2016 > Planungshilfe Interessenabwägung BehiG

Planungshilfe Interessenabwägung BehiG

Wo die Umsetzung des BehiG nur mit einem hohen wirtschaftlichen Aufwand, Einschränkungen des Umwelt-, Natur- und Heimatschutzes oder der Verkehrs- und Betriebssicherheit verbunden ist, verpflichtet das BehiG die konzessionierten Unternehmen, eine angemessene Lösung anzubieten. Es fehlen heute jedoch Schwellenwerte, welche die sogenannte „Verhältnismässigkeit“ verbindlich regeln. Auch aus der noch jungen Gerichtspraxis lassen sich keine klärenden Schlüsse ziehen.
 
Vor dieser Ausgangslage hat sich die Kommission Infrastruktur (KIS) des VöV entschlossen, ein einheitliches Vorgehen für die Interessenabwägung bei Bahnstationsausbauten zu entwickeln. Das Ergebnis dieses Prozesses ist die «Planungshilfe Interessenabwägung BehiG», mit der die Transportunternehmen die Interessenabwägung für die Umsetzungsmassnahmen je Bahnstation durchführen können.
 
Mit der Einführung der Planungshilfe wird die Methodik zur Entscheidungsfindung vereinheitlicht, zudem werden die Entscheide für oder gegen eine Variante transparent gemacht. Damit erfolgt die Variantenbeurteilung bei den Transportunternehmen systematischer und effizienter. Zudem erhält das BAV zur Beurteilung von Plangenehmigungsverfügungen künftig standardisierte Grundlagen. Je mehr Transportunternehmen mit der Planungshilfe arbeiten, desto stärker wirken sich diese Vorteile aus.
 
Weitere Informationen zur Planungshilfe sind im VöV-Extranet unter «Unsere Themen/Arbeits- und Planungshilfen» erhältlich. Eine detaillierte Schulung der Planungshilfe findet am 25. Oktober 2016 im Anschluss an die Tagung „Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im öV“ statt (siehe Veranstaltungen).