Die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes soll es Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ermöglichen, den öV grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu benützen. Schwierig wird das zum Beispiel bei den Höhenunterschieden und der Breite der Spalten zwischen Perronkanten und Fahrzeugböden. Ältere Menschen können aber den richtigen Umgang mit dem Rollator im öV erlernen – zum Beispiel in einem Kurs, den TU anbieten können. |