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Service > Newsletter > VöV NEWS > Archiv > 5-2018 - Mitgliederinfo für die Unternehmensleiter/-innen > Bundesrat setzt revidiertes Arbeitszeitgesetz (AZG) und Verordnung (AZGV) in Kraft

Bundesrat setzt revidiertes Arbeitszeitgesetz (AZG) und Verordnung (AZGV) in Kraft

Bereits auf den 1. Januar 2018 waren einige Bestimmungen in Kraft gesetzt worden, wonach das Verwaltungspersonal der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs nicht mehr dem AZG unterstellt ist. Eine Sonderregel wird für die Seilbahnunternehmen angestrebt: Damit für sie keine Umstellung auf die neuen Bestimmungen während der laufenden Saison notwendig ist, wird beim Bundesamt für Verkehr (BAV) derzeit an einer entsprechenden Ausnahmeregelung gearbeitet, die es den Seilbahnen erlauben soll, die neuen Regeln ab dem Beginn ihrer Wintersaison im November 2018 anzuwenden.
 
Das AZG war vom Parlament im Sommer 2016 verabschiedet worden, anschliessend wurde die Verordnung revidiert. Die Grundsätze der Revision wurden im Rahmen einer tripartiten Kommission bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Unternehmen, der Arbeitnehmenden sowie einer Delegation des BAV ausgearbeitet. Die neuen Bestimmungen sollen den Bedürfnissen der Unternehmen nach einer bedarfsgerechten Dienstplanung entgegenkommen. Beispielweise soll es Unternehmen in einem touristischen Umfeld erleichtert werden, sowohl starke als auch schwache Verkehrstage flexibler zu bewältigen. Neu ist es ausserdem einfacher, mit demselben Personal den Morgen- und Abendspitzenverkehr abzudecken.
 
Die noch geltenden sowie die revidierten Fassungen des AZG und der AZGV sind unter den folgenden Links abrufbar:
 
Noch geltende Fassungen

Ab nächstem Fahrplanwechsel geltende revidierte Fassungen

 Auf der Seite des Bundes finden Sie die offizielle Medienmitteilung des Bundesrats zum Inkrafttreten sowie weitere Informationen und Dokumente zur Revision.