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Service > Newsletter > VöV NEWS > Archiv > 2-2018 - Mitgliederinfo für die Unternehmensleiter/-innen > Umsetzung BehiG Bus: Einheitliche Standards?

Umsetzung BehiG Bus: Einheitliche Standards?

Während der VöV für die Schiene eine Planungshilfe geschaffen hat, gibt es für den öffentlichen Verkehr auf die Strasse kein einheitliches Hilfsmittel zur Umsetzung des BehiG. Die Verantwortung für die Bushaltestellen liegt bei den Kantonen/Gemeinden, nicht bei der TU. Die Umsetzung des BehiG wurde in der Kommission Technik und Betrieb Bus (KTBB) mehrmals diskutiert, aber es wurden wegen den sehr unterschiedlichen Ausgangslagen (Haltestellentyp, Topografie, usw.) keine weiteren Schritte eingeleitet. Insbesondere die Höhe der Buskanten ist umstritten und die Handhabung kantonal sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund wurde die Geschäftsstelle aufgefordert, die Erarbeitung eines einheitlichen Standards zu prüfen.
 
Das weitere Vorgehen
Die Verantwortung für die Bushaltestellen liegt bei den Kantonen und den Gemeinden. Der Umbau und die Finanzierung erfolgt durch die entsprechenden Amtsstellen. Aus diesem Grund und wegen den topografisch unterschiedlichen Situationen erachten wir die Erarbeitung einen einheitlichen Standard nicht als zielführend. Dennoch ist es für Busunternehmen sinnvoll, sich bei ihren Gemeinden in diesen Prozess einzubringen, so dass im Einzugsgebiet einheitliche Standards angewendet werden und weitere Bedürfnisse (Topografie, Lage der Haltestelle, usw.) des Busunternehmens eingebracht werden können.

Zur Unterstützung der TU bietet der VöV an, die verfügbaren Dokumente auf der VöV-Homepage zu verlinken. Best-Practice-Beispiele der Unternehmen sollen wenn möglich integriert werden und die Kontaktdaten zugänglich sein. Sobald diese Zusammenstellung/Verlinkung erfolgt ist, wird dies via Newsletter kommuniziert.
Der VöV-Vorstand hat beschlossen, keinen eigenen Standard zur Höhe der Buskante zu erarbeiten.