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VöV will rauchfreie Bahnhöfe

Die Raucherregelung an den Bahnhöfen ist ein stetes Thema in der Branche und bei Kundenanfragen. In regemässigen Abständen überprüft die SBB diese Regelung. Der Schutz vor Passivrauchen ist ein wichtiges Thema. Die SBB hat deshalb bereits gewisse Zonen am Bahnhof zu «Nichtraucher Bereiche» erklärt.
 
Mit dem Fahrplanwechsel Dezember 2005 wurde ein Rauchverbot in den Zügen umgesetzt. Im europäischen Vergleich wird die Raucherregelung an den SBB-Bahnhöfen liberal gehandhabt.

Per 1. Mai 2010 hat der Bundesrat das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft gesetzt. Die entsprechende Verordnung überlässt die Definition eines öffentlichen, geschlossenen Raums den Kantonen.

Der VöV-Vorstand hat beschlossen, dass die Bahnhöfe in der Schweiz so schnell wie möglich generell rauchfrei gemacht werden sollen. Er stützt daher das Ziel der SBB, per Fahrplanwechsel im Dezember 2018 eine neue Nichtraucher-Regelung an den Bahnhöfen einzuführen.

Die Arbeiten mit den übrigen Transportunternehmen werden koordiniert. Nebst dem Schutz vor Passivrauchen versprechen sich die Transportunternehmen auch massive Kosteneinsparungen bei der Reinigung der Perrons.