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Medien > Der VöV begrüsst die Verhandlungsergebnisse zum Landverkehrsabkommen

Der VöV begrüsst die Verhandlungsergebnisse zum Landverkehrsabkommen

27.10.2025 |Das neu verhandelte Vertragspaket zur Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU beinhaltet unter anderem das Landverkehrsabkommen. Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) hat die Verhandlungsergebnisse eingehend geprüft. Er kommt zum Schluss, dass die erzielten Vereinbarungen die Qualität und Zuverlässigkeit des nationalen öV wahren können. Der VöV ist mit den entsprechenden Vorschlägen des Bundesrats in Bezug auf das Landverkehrsabkommen einverstanden. Bereits Anfang 2024 hat der VöV seine Erwartungen an das Abkommen dargelegt.

Der Anspruch des VöV an die Neuverhandlung des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU lautete, die Errungenschaften des Schweizer ÖV-Systems aufrechtzuerhalten. Namentlich sind das die Tarifintegration, die die Übernahme der Schweizer Tarifwelt von ausländischen Transportunternehmen im Schweizer Verkehr sicherstellt, der Vorrang des Schweizer Taktfahrplansystems sowie der Schutz des nationalen Trassenvergabesystems. Zudem soll das bewährte Schweizer ÖV-Finanzierungssystem – trotz Übernahme von EU-Beihilferecht – fortgesetzt werden können.

Diese Erwartungen an das auszuhandelnde Abkommen hatte der VöV Anfang 2024 an den Bund adressiert.
Der VöV hat nun das neu verhandelte Landverkehrsabkommen auf diese Aspekte hin geprüft und sich mit Expertinnen und Experten aus der Bundesverwaltung ausgetauscht. «Nach eingehender Prüfung stellen wir fest, dass sich die ausgehandelten Vereinbarungen im Bereich Landverkehr mit unseren Anforderungen decken», sagt VöV-Direktor Ueli Stückelberger. Die Vereinbarungen seien damit im Sinne des Schweizer öV und der VöV hat dies in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund dargelegt.

Bewährtes System zu ÖV-Finanzierung bleibt erhalten
Mit dem neuverhandelten Abkommen gelten bei der Marktöffnung im internationalen Schienenpersonenverkehr (IPV) Ausnahmen zum Schutz des inländischen öV: Die Schweiz kann Eisenbahnverkehrsunternehmen, die grenzüberschreitende Dienste im Personenverkehr erbringen, verpflichten, sich an der Tarifintegration im öV zu beteiligen, also zum Beispiel GA- und Halttaxabonnement zu akzeptieren. Zudem bleibt die Priorität des Taktfahrplans im Personenverkehr bestehen – neue Zugsangebote ausländischer Transportunternehmen müssen sich dem Schweizer Taktfahrplan unterordnen.

Das neu verhandelte Abkommen erlaubt der Schweiz zudem, das bewährte ÖV-Finanzierungssystem fortzuführen. Weiter müssen Eisenbahnverkehrsunternehmen aus EU-Mitgliedstaaten die Schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten, wenn sie auf Schweizer Boden tätig sind. Damit trägt das Abkommen der Forderung Rechnung, die branchenüblichen Arbeitsbedingungen zu garantieren, wenn Drittanbieter mit wettbewerblichen Angeboten im Schweizer Markt auftreten. Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) kann mit dem neu verhandelten Landverkehrsabkommen künftig flexibler gestaltet werden. Beispielsweise kann die Schweiz die Kriterien anpassen, nach denen die Fahrzeuge in die Abgabekategorien der LSVA eingeteilt werden.


Bedeutung des Landverkehrsabkommens
Im Juni 2025 hat der Bundesrat die zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelten Abkommen gutgeheissen und das Paket Schweiz-EU in die Vernehmlassung gegeben, welche am 31. Oktober 2025 enden wird. Das Paket beinhaltet unter anderem das Abkommen zum Landverkehr: Es sichert die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ab und regelt gegenseitig den Zugang zum Transportmarkt. Der Schweizer öV ist entsprechend von diesem Abkommen betroffen.


Ueli Stückelberger, Direktor VöV  |  031 359 23 35  |  079 613 77 01 
Andreas Keller, Leiter Kommunikation VöV | 031 359 23 14

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Medienmitteilung (PDF)