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Service > Newsletter > eVoyage > Archiv > 4-2016 > NAF: Am 12. Februar 2017 folgt die Volksabstimmung

NAF: Am 12. Februar 2017 folgt die Volksabstimmung

In der Herbstsession hat das Parlament die Schaffung eines Fonds zur Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs (NAF) beschlossen – nach einigem Hin und Her zwischen National- und Ständerat.
 
Die Fakten auf einen Blick: Die Finanzierung für die Agglomerationsprogramme ist nun gesichert, hingegen ist die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags mit nur 4 Rappen sehr gering ausgefallen. Das ist im Vergleich zur Nutzerfinanzierung beim öV wenig. Denn der öV kann nicht jährlich teurer werden, während der motorisierte Individualverkehr betreffend die variablen Kosten günstiger wird. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
 
Das letzte Wort wird das Stimmvolk am 12. Februar 2017 haben: Weil der NAF in der Verfassung verankert wird, muss darüber das Volk befinden. Der NAF ist auch für den öffentlichen Verkehr wegen des Agglomerationsprogrammes eine wichtige Vorlage, deshalb unterstützt der VöV diese Vorlage.
Alle Argumente und Unterlagen finden Sie auf der Website des Ja-Komitees, dem auch der VöV angehört, unter www.naf-ja.ch.