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Service > Newsletter > eVoyage > Archiv > 3-2020 > Das CO2-Gesetz ist unter Dach und Fach

Das CO2-Gesetz ist unter Dach und Fach

Konkret sind für den öV Schweiz folgende zwei Punkte relevant:

  • Die Befreiung des öV von der Mineralölsteuer wird befristet. Die differenzierte Befreiung von der Mineralölsteuer für Transportunternehmen (Art. 48 des MinStG) lautet wie folgt:
    • Ortsverkehr: Ab dem 1. Januar 2026 entfällt für Fahrzeuge der vom Bund konzessionierten Transportunternehmen im Ortsverkehr die Rückerstattung der Mineralölsteuer nach Artikel 18 Absatz 1bis.
    • Regionaler Personenverkehr: Ausserhalb des Ortsverkehrs ist die Rückerstattung der Mineralölsteuer gemäss Artikel 18 Absatz 1bis für die vom Bund konzessionierten Transportunternehmungen ab dem 1. Januar 2030 nur insoweit möglich, als die konzessionierte Transportunternehmung nachweist, dass für die entsprechenden Linien eine Umrüstung auf Busse mit CO2-neutraler, erneuerbarer Antriebstechnologie aus topografischen Gründen nicht möglich ist.
    • Förderung von umweltfreundlichen Antrieben: Die vom Bund durch den Wegfall der Rückerstattung der Mineralölsteuer eingesparten Mittel sind zweckgebunden zur Förderung CO2-neutraler, erneuerbarer Antriebstechnologien im strassengebundenen öffentlichen Verkehr zu verwenden.
  • Klimafonds
    • Der mit dem Gesetz beschlossene Klimafonds ermöglicht Beiträge an den Betrieb von internationalen Nachtzügen.
    • Zudem wird es auch möglich sein, dass mit den Mitteln aus dem Klimafonds Projekte betreffend Busse mit umweltfreundlichem Antrieb finanziell unterstützt werden können.