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Service > Newsletter > eVoyage > Archiv > 1-2020 > Der VöV sagt «Nein» zur Kürzung der Einlagen in den BIF

Der VöV sagt «Nein» zur Kürzung der Einlagen in den BIF

Erst vor fünf Jahren hat die Schweizer Stimmbevölkerung den Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) deutlich angenommen und damit einen neuen, unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF) geschaffen. FABI und BIF sind ein Meilenstein in der Finanzierung der Schieneninfrastruktur. Mit der Schaffung eines neuen, unbefristeten Bahninfrastrukturfonds wurde sichergestellt, dass auch in Zukunft genügend Geld in Unterhalt, Betrieb und Ausbau des Bahnnetzes investiert wird. Das Parlament hat in diesem Jahr 12,89 Milliarden Franken für den Ausbauschritt 2035 gesprochen und steht somit hinter dem notwendigen Ausbau der Bahninfrastruktur.

Angesichts der grossen Zustimmung zum BIF in der Bevölkerung, im Parlament und in der Branche sind die Einsparungen im Bundeshaushalt zulasten des Bahninfrastrukturfonds für den VöV unverständlich. Das Konstrukt der Finanzierung des BIF bewährt sich. Da sich keine Änderungen am Finanzierungsmechanismus aufdrängen, fordert der VöV, die Bestimmungen zum BIF auf dem aktuellen Stand zu belassen.

Ebenfalls kritisch gegenüber steht der Verband der Anpassung, dass die im BIF geführten, bedingt rückzahlbaren Darlehen durch einfachen Beschluss des Bundesrates in die Bundesrechnung übernommen werden und in Beteiligungen umgewandelt werden können. Dieser Ansatz zur Desintegration der Bahnen ist äusserst umstritten. Es ist unabdingbar, dass die Umwandlung sehr eng mit den einzelnen Transportunternehmen und mit den übrigen Eignern diskutiert und abgestimmt werden muss.