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Service > Newsletter > VöV NEWS > Archiv > 6-2020 - Mitgliederinfo für die Unternehmensleiter/-innen > Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts: Änderungen per 1. Januar 2021

Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts: Änderungen per 1. Januar 2021

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2017 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet. Zielsetzung der Revision war die Harmonisierung der Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen, sowie die Überführung des revidierten WTO-Beschaffungsübereinkommen (GPA) in die nationale Gesetzgebung.

Am 12. Februar 2020 hat der Bundesrat beschlossen, das Bundesgesetz und die gleichentags verabschiedete Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Zurzeit werden Umsetzungsinstrumente erarbeitet.

Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen werden der Wettbewerb gestärkt, Unterstellungsfragen geklärt, sowie die Beschaffungsvorgänge flexibilisiert und modernisiert. Wichtige Neuerungen sind die Stärkung der Nachhaltigkeit sowie der Korruptionsprävention, das Prinzip Qualitätswettbewerb statt Preiswettbewerb, die Erweiterung des Rechtsschutzes, abgeänderte Sprachanforderungen und die Einführung flexibler Instrumente wie Dialog, Rahmenverträge, elektronische Vergabe und elektronische Auktionen sowie verkürzte Fristen. Die Ziele der Revision und Harmonisierung der Vorschriften sind eine erhöhte Rechtssicherheit sowie Anwenderfreundlichkeit.