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28.9.2026 | Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) unterstützt die Vorlage des Bundesrates zu Verkehr ’45. Kernelement der Vorlage, die Alimentierung des Bahninfrastrukturfonds (BIF), ist unabdingbar. Der VöV sieht jedoch Korrekturbedarf bei der Fondsfinanzierung und verlangt eine gesetzlich festgelegte Prioritätenordnung, wie die Mittel aus dem BIF einzusetzen sind. Weiter ist der aktuell bestehende finanzielle Fehlanreiz bei Agglomerationsprojekten zu korrigieren.
Der VöV stellte heute im Rahmen einer Medienkonferenz seine Vernehmlassungsantwort zur Vorlage des Bundesrats zu «Verkehr ’45» vor. «Diese Vorlage ist nicht nur für die Eisenbahn, sondern für die Zukunft des gesamten Schweizer öV und die Anbindung ans Ausland von enormer Bedeutung», ordnet VöV-Direktor Ueli Stückelberger ein. Der VöV beurteilt die Vorlage überwiegend positiv. In einzelnen Punkten besteht jedoch Korrekturbedarf.
Es braucht eine ausreichende Zusatzfinanzierung des Bahninfrastrukturfonds (BIF), damit sowohl für den Erhalt als auch den Ausbau des Bahnnetzes genügend Mittel verfügbar sind. Denn Voraussetzung für ein zuverlässiges und pünktliches ÖV-Angebot ist eine gut unterhaltene Bahninfrastruktur. Zugleich erfordert der steigende Mobilitätsbedarf der Bevölkerung einen angebotsorientierten Ausbau. Um beides zu gewährleisten, braucht es neben der vom Bund vorgeschlagenen Verstetigung des bis 2030 befristeten Mehrwertsteuer-Promilles eine zusätzliche Finanzierungsquelle, weil es sonst bereits ab Beginn der 2030er-Jahre zu Verzögerungen beim Bau von bereits beschlossenen Projekten kommt. Der VöV schlägt hierfür vor, die Rückzahlung der mit dem Bau der NEAT (Neue Eisenbahn-Alpentransversale) aufgelaufenen «FinöV»-Schulden bis 2045 zu sistieren. «Mit diesem Aufschub lässt sich der ab 2030 erwartete finanzielle Engpass im BIF mildern, ohne in Konflikt mit den Sparzielen des Bundes zu stehen», erklärt Daniel Schafer, Präsident der VöV-Kommission Infrastruktur und CEO BLS.
Für die Leistung der Bahn ist die bestehende Priorisierung des Substanzerhalts gegenüber dem Ausbau gesetzlich verbindlicher zu verankern. Im Rahmen der Botschaft 2027 müssen genügend Finanzmittel prioritär für den Substanzerhalt gesichert werden. Die bereits beschlossenen Ausbauprojekte, die das ÖV-Angebot im Horizont 2035 spürbar verbessern, haben in zweiter Priorität zu folgen. In dritter Priorität folgt die Digitalisierung der Bahninfrastruktur. Erst danach kommen langfristige Grossprojekte – wiederum priorisiert nach dem Nutzen für das ÖV-Gesamtsystem: «Der Ausbau muss sich stets am grösstmöglichen Kundennutzen und an der Wirtschaftlichkeit orientieren», sagt SBB-CEO Vincent Ducrot.
Der VöV teilt die Einschätzung des Bundesrates, wonach das Angebot im Horizont 2035 unverzichtbar ist, um akute Engpässe im Netz prioritär zu beheben. Einzelne Projekte, die der Bundesrat aus seiner Botschaft 27 gestrichen hat, sind nach Einschätzung des VöV jedoch beizubehalten. Deren Wegfall würde spürbar das Angebot in einzelnen Regionen verschlechtern. Der VöV fordert, in den Planungsprozess eng einbezogen zu werden.
Weiter fordert der VöV vom Bund, den aktuell bestehenden Fehlanreiz für Agglomerationsprojekte zu korrigieren. Während der BIF die Kosten für Eisenbahnprojekte komplett abdeckt, steuert der Bund an Tram- und metroähnliche Projekte sowie Businfrastrukturen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) lediglich 30 bis maximal 50 Prozent bei. Solche Projekte sind jedoch häufig günstiger und schneller realisierbar als klassische Eisenbahnen und bergen grosses Potenzial für das vom Bund gesteckte Ziel, den ÖV-Anteil am Gesamtverkehr zu steigern. «Wir beobachten in den Agglomerationen heute das stärkste Siedlungswachstum. Deshalb ist dort ein Ausbau des ÖV-Angebots ein entscheidender Hebel, um den Anteil des öV am Gesamtverkehr zu steigern», betont VöV-Präsident und RBS-Direktor Fabian Schmid.
► Vernehmlassungsantwort des VöV
2025 hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bekanntgegeben, unter dem Namen Verkehr ’45 eine Reflexionsphase beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur vorzunehmen. ETH-Professor Ulrich Weidmann erhielt den Auftrag, die geplanten Projekte aller Verkehrsträger, also Schiene und Strasse, zu überprüfen und priorisieren. Auf Grundlage dieses Gutachtens hat der Bundesrat nun eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage erarbeitet und stellte diese am 19. Juni 2026 vor. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Oktober 2026.
Ueli Stückelberger, Direktor VöV | 031 359 23 35 | 079 613 77 01
Michael Schallschmidt, Mediensprecher VöV | 031 359 23 57
Medienmitteilung (PDF)