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Medien > E-MOBILITÄT – Förderung von E-Antrieben für Busse und Schiffe für 2027 und 2028

E-MOBILITÄT – Förderung von E-Antrieben für Busse und Schiffe für 2027 und 2028

Der Bund fördert elektrische Antriebe von im öV eingesetzten Bussen und Schiffen. Das Bundesamt für Verkehr hat die entsprechenden Förderpauschalen für die Jahre 2027 und 2028 festgelegt.

Da das Förderprogramm nicht mit den Beiträgen der Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (KliK) vereinbar ist, wurde auf eine Kürzung bei den Pauschalen verzichtet. Dafür sind im Regionalen Personenverkehr KliK-Beiträge ausgeschlossen. Im weiteren konzessionierten öV ist der Anspruch auf KliK-Beiträge im Einzelfall durch die jeweiligen Transportunternehmen selbst zu prüfen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gesuche für das Jahr 2026 konnten bis Ende 2025 eingereicht werden. Sollte ein Gesuch nicht fristgerecht eingereicht worden sein, melden Sie sich bei personenverkehr@bav.admin.ch