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Der Bund fördert die Dekarbonisierung des öV, um die im revidierten CO2-Gesetz festgelegten Ziele zu erreichen. Transportunternehmen, die im Jahr 2026 elektrisch betriebene Busse oder Schiffe in Betrieb nehmen, können beim Bundesamt für Verkehr (BAV) entsprechende Fördergesuche einreichen.
Der VöV und der Bund haben dafür gemeinsam Förderpauschalen festgelegt. Alle Details sowie die Plattform für die Einreichung eines Gesuchs stehen auf der BAV-Webseite zur Verfügung. Im regionalen Personenverkehr (RPV) decken die Förderbeiträge etwa 75 Prozent der Mehrkosten gegenüber Bussen mit konventionellem Antrieb. Im Ortsverkehr sowie bei Schiffen sind es 30 Prozent. Von der Förderung ausgenommen ist die Infrastruktur, beispielsweise Ladestationen.
Ab 2027 fördert der Bund aufgrund Sparmassnahmen nur noch E-Busse und E-Schiffe, die im RPV zum Einsatz kommen. Fördergesuche für im Ortsverkehr eingesetzte und ab 2027 immatrikulierte Fahrzeuge werden bereits ab 2026 nicht mehr berücksichtigt.
Die Koordinationsstelle neue Antriebsarten des VöV bietet weitere aktualisierte Informationen zu Anreiz- und Förderprogrammen, zum Stand der Transformation sowie eine Planungshilfe für Umstellungsprojekte.
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