Auch im ersten Quartal 2022 bleibt die Planung der Ertragsentwicklung aufgrund der Effekte der Covid-Pandemie mit grossen Unsicherheiten verbunden. Deshalb wurde innerhalb der Kommission Finanzen des VöV geprüft, ob der VöV ein Gesuch für eine Anpassung des Einreichungsprozesses der Offerte 2023 einreichen will.
Nach erfolgter Auslegeordnung der Bedürfnisse und Argumente stellte sich heraus, dass es keine gemeinsame Grundlage für ein Gesuch seitens VöV gibt. Die Transportunternehmen können bei Bedarf direkt bei den Bestellern um eine Anpassung des Prozesses zur Offert-Einreichung 2023 ersuchen. Das BAV und einzelne Kantone haben eine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, solche Gesuche zu prüfen. Der VöV seinerseits wird sich mit den Ertragsprognosen und Ertragsentwicklungen als Schwerpunktthema weiter eng auseinandersetzen.