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Unsere Themen > Verkehrspolitik > Der VöV unterstützt OBI

OBI: Der VöV begrüsst die Regelung bezüglich Fernbussen

In der Herbstsession 2018 hat das Parlament die Vorlage «Organisation der Bahninfrastruktur» (OBI) verabschiedet. Beschlossen wurde unter anderem, dass Fernbusse keine bestehende und von Bund und Kantonen mitfinanzierte öV-Angebote konkurrenzieren sollen. Der VöV begrüsst diesen Entscheid, denn er entspricht seiner Forderung, dass eine Konkurrenzierung des Regionalen Personenverkehrs durch Fernbusse eine «rote Linie» darstellt.
Mit dem Entscheid, dass Fernbusse nicht einfach dort fahren dürfen, wo sie Gewinne erwarten, und damit gleichzeitig bestehende, subventionierte öV-Linien gefährden, ist das Parlament den Forderungen des VöV weitgehend gefolgt. Das heisst: Fernbusse können zwar bestehende öV-Angebote ergänzen, dürfen die von Bund und Kantonen mitfinanzierten Linien aber nicht konkurrenzieren. Zudem dürfen bestehenden Angeboten anderer Transportunternehmen keine volkswirtschaftlichen Nachteile entstehen.
Weitere Punkte der Vorlage betreffen die Bahninfrastruktur: Heute sind die schweizerischen Bahnunternehmen in der Regel als integrierte Bahnen organisiert, die sowohl die Bahninfrastruktur als auch den Personen- und teils den Güterverkehr betreiben. Die Infrastruktur ist zwar rechnerisch und organisatorisch von den Verkehrssparten getrennt, bleibt aber in der Gesamtverantwortung der Bahnunternehmen. Dieser Grundsatz bleibt unverändert.
Der Bundesrat wollte aber das schweizerische Bahnsystem stärken und hatte dazu die Vorlage „Organisation der Bahninfrastruktur“ (OBI) dem Parlament vorgelegt. Gemäss Bundesrat soll OBI mehr Transparenz bringen, das Diskriminierungspotenzial reduzieren und die Effizienz erhöhen und so zur langfristigen Verbesserung des heutigen Systems beitragen. Gleichzeitig soll die Trassenvergabestelle in eine selbständige Anstalt überführt werden. Weiter sollen die Rechte der Passagiere punktuell gestärkt werden (Verspätungsschaden).
Das Parlament ist hier den Vorschlägen des Bundesrates gefolgt.