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Medien > Publikationen von RTE-Regelungen

Publikationen von RTE-Regelungen

Zu Beginn des Jahres 2024 wurden fünf RTE-Regelungen zu den Themen Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich, Langsamfahrstellen Normalspur, Bemessung von Fahrleitungstragwerken, Erdung und Rückleitung in Depots und Werkstätten sowie Arbeiten an elektrischen Systemen in Fahrzeugen publiziert.

Die Regelung R RTE 20100 «Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich» wurde in ihrer 7. Ausgabe publiziert.


Diese Regelung basiert auf den Fahrdienstvorschriften (FDV, Stand 1.7.2024) und bildet die gängige Praxis ab. Sie ersetzt keine hoheitlichen Regeln und ist konform mit diesen.
Die auf Arbeitsstellen im Gleisbereich zu treffenden Sicherheitsmassnahmen haben zum Ziel, den Schutz des Personals auf den Arbeitsstellen vor den Gefährdungen des Bahnbetriebs und die Sicherheit des Bahnbetriebs im Bereich der Arbeitsstellen zu gewährleisten.

Mit der Teilrevision wurde die RTE-Regelung nur geringfügig verändert. Insbesondere bleiben die Grundgedanken der Sicherheitsphilosophie unverändert. Die Anpassungen umfassen im Wesentlichen folgende Aspekte:

  • Bereinigung und Vereinfachung des Wordings zu den Warnsystemen: Unterscheidung zwischen technisch aktivierten und personenaktivierten Warnsystemen.
  • Präzisierungen zu den Fluchträumen sowie dem Sicherheits-Zwischenraum.
  • Präzisierungen zur Kommunikation über analoge Funkgeräte, zur spezifischen GSM R Mobilkommunikation sowie zur nicht sicheren Kommunikation über das öffentliche Mobilkommunikationsnetz.
  • Präzisierungen zu den betrieblichen Sicherheitsmassnahmen und zu den zu beachtenden Zusatzaufgaben beim Ausschalten von Fahrleitungen für den Arbeitsstellenkoordinator.
  • Präzisierungen zum Selbstschutz Arbeit: Der Sst A hat in Bezug auf Gleis- und Weichensperrungen die gleichen Kompetenzen wie ein SC. Gleichzeitig können die ISB beim Einsatz eines Warnsystems weitere Einsatzbestimmungen festlegen.
  • Bei Entgleisung eines Zweiwegfahrzeuges mit niedriger Geschwindigkeit dürfen nach einer technischen Kontrolle und Freigabe durch den Fahrzeugführer vor Ort Zweiwegfahrzeuge wieder verwendet werden.
  • Neue Tabelle für die Annäherungsdistanzen im Selbstschutz ohne und mit Räumungszeit.

Die Regelung R RTE 20410 «Langsamfahrstellen, Normalspur» wurde in ihrer 2. Ausgabe per 1. Januar 2024 publiziert.

Diese Regelung umfasst alle allgemein gültigen Vorgaben, welche im Zusammenhang mit Langsamfahrstellen zu beachten sind. Auf existierende Grundlagen wird, soweit sinnvoll, verwiesen. Es wurde jedoch darauf geachtet, für die Praxis relevante Aspekte anwendergerecht zu integrieren.

Zielpublikum der Regelung sind einerseits die mit der Planung und Kontrolle von Langsamfahrstellen beauftragten Fachstellen, andererseits aber auch die bei der Umsetzung «im Feld» beteiligten Personen (Arbeitsstellenkoordinator, Sicherheitschef, Personal auf der Arbeitsstelle, Instandhaltungspersonal).

Die Anpassungen umfassen im Wesentlichen folgende Aspekte:

  • Aktualisierung Referenzen und Konformität zu Vorschriften
  • Wegfall des Einsatzes von Baustellenmagneten 
  • Einheitliche Begriffsverwendung der Deinstallation
  • Aktualisierung der Tabelle der Vorsignaldistanzen im Bereich der Führerstandsignalisierung mit Service Brake (A1.2.2)
  • Geschwindigkeitsvorgaben bei Arbeiten an der Fahrbahn gemäss Infrastrukturbetreiberin zu berücksichtigen (A2.3)
  • Ergänzung von Situationen für ein Vorsignal ohne Warnung ausgebende Zugbeeinflussung (A3.2.5)
  • Wegfall des Beispiels eines Langsamfahrstellenplanes
  • Platzhalter Prozesse Langsamfahrstelle SBB gelöscht (ehemals A11)
  • Aktualisierung der Signalisierung von Langsamfahrstellen mittels Streckentabelle (A11 ehemals A12)
  • Pflicht bei SBB zum Einsatz von Zuordnungspfeilen (A13)
  • Aktualisierung der Tabelle zu Levelübergängen im Bereich der Führerstandsignalisierung (A15)
  • Aktualisierung der Angaben zu Grenzbetriebsstrecken (A16)
  • Checkliste zur Überprüfung der Planung als Vorlage.

Die Regelung R RTE 27200 «Bemessung von Fahrleitungstragwerken» wurde in ihrer 2. Ausgabe per 1. Januar 2024 publiziert.

Diese Regelung ist für Fahrleitungsanlagen von Schweizer Bahnen gemäss dem Anwendungsbereich der EBV, Anhang 4, Bst. c konzipiert. Sie berücksichtigt die schweizerischen Verhältnisse (geografische Lage, Temperatur-, Wind- und Schneeverhältnisse).

Die Anpassungen umfassen im Wesentlichen folgende Aspekte:

  • Anpassen der Regelung auf den aktuellen Stand der Grundlagen
  • Berücksichtigen der primär relevanten Normen
  • Ergänzung um das Kapitel 8 zum Einbezug von Typenzulassungen für Fahrleitungs-Blockfundamente.

Die Regelung R RTE 27901 «Erdung und Rückleitung in Depots und Werkstätten» wurde in ihrer 1. Ausgabe per 1. Januar 2024 publiziert.

Werden in Depots und Werkstätten von Eisenbahn- und Trolleybus-Unternehmen im Innen- und Aussenbereich Fahrleitungsanlagen betrieben, so sind für die Rückleitung und Erdung entsprechende Massnahmen zu definieren. Dabei gilt in erster Linie der Personenschutz, folgend der Anlagenschutz inklusive Streustromschutz.

Diese Regelung hat zum Ziel, bewährte und weitreichend vorhandene Technik mit neuer zu verbinden. Damit wird eine Grundlage zur Verfügung gestellt, welche die Bedienung und den technischen Anlagenbetrieb vor Ort regelt. Des Weiteren ist diese Grundlage auch für künftige Projektierungen bezüglich Depots und Werkstätten anzuwenden. Aus diesem Grund befinden sich auch Ausführungsbeispiele im Anhang.

Die neue Regelung bringt folgende Vorteile:

  • Die Inhalte sind auf dem neusten Stand der Technik.
  • Depots und Werkstätten sind elektrotechnisch anspruchsvolle Bauwerke. Die D RTE 27901 zeigt erstmals die bewährten Konzepte auf. 
  • Die Regelung füllt verschiedene Lücken der D RTE 27900 «Rückleitungs- und Erdungshandbuch». Sie bildet die seit langem erwartete Ergänzung.

Die Regelung R RTE 40210 «Arbeiten an elektrischen Systemen in Fahrzeugen» wurde in ihrer 1. Ausgabe per 1. Januar 2024 publiziert.

Die Regelung deckt die Bereiche der Arbeiten an elektrischen Systemen an Bahnfahrzeugen ab, in denen bezüglich der geltenden Vorschriften Unklarheiten bestehen. Basierend auf den Regeln für feste Installationen wurden daraus sinnvolle und notwendige Regeln für Systeme auf Schienenfahrzeugen abgeleitet.

Pro Tätigkeit wurden erforderliche Ausbildungen und Schulungen definiert.

Für Steckdosen auf Bahnfahrzeugen wurden Regeln zu Installation und Prüfung eindeutig definiert.

Die neue Regelung bringt folgende Vorteile:

  • Bestehende Unklarheiten und Lücken im Zusammenhang mit geforderten Kompetenzen im Elektrobereich werden geschlossen.
  • Die Inhalte sind auf dem neusten Stand der Technik.
  • Aus- und Weiterbildungsangebote können branchenweit erarbeitet werden.
  • Pragmatische Vorgaben tragen dazu bei, den Fachkräftemangel zu bekämpfen.
  • Dies erhöht die Sicherheit und senkt die Lebenszykluskosten.

Aktuelle Lesungen

Diese RTE-Regelungen wurden bei den Anwendern in die Lesung gegeben. Wir bitten Sie, sich an den Lesungen zu beteiligen und uns bei Interesse eine E-Mail mittels nachfolgendem Link zu schicken:

BAV- und SBB-Mitarbeitende sind gebeten, die Lesungs-Unterlagen über ihre interne Koordinationsstelle (regelwerke@bav.admin.ch bzw. x003611@sbb.ch) zu verlangen.