An der VöV-Generalversammlung in Martigny war die Vernehmlassung des Bundes zum Verpflichtungskredit für den Regionalen Personenverkehr (RPV) 2026-2028 eines der wichtigsten Themen. Für den VöV ist klar: Der vom Bundesrat veranschlagte RPV-Verpflichtungskredit für die Jahre 2026-2028 ist eindeutig zu tief angesetzt.
Die Erwartungen an den öV seitens Bund, Kantone und der Kundinnen und Kunden sind zu Recht sehr hoch. Zusätzlich zur Sicherstellung und zum Ausbau des qualitativ einwandfreien Angebots soll der Modalsplit-Anteil des öV gesteigert, der Strassen-öV dekarbonisiert und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Schweizer Klimaziele geleistet werden. In Anbetracht dieser Zielsetzung ist der vom Bundesrat veranschlagte RPV-Verpflichtungskredit für die Jahre 2026-2028 eindeutig zu tief angesetzt.
Denn bezüglich Kostenentwicklung geht der Bundesrat von zu optimistischen Annahmen aus. Branchenintern aktualisierte Einschätzungen zeigen, dass sich der Bedarf von CHF 3,849 Milliarden Franken, den das BAV im Herbst 2023 ausgewiesenen hatte, in der Zwischenzeit nicht relevant verändert hat. Das vom VöV diesen Juni publizierte Positionspapier zeigt auf, dass mit einem jährlichen Kostenanstieg von rund sechs Prozent gerechnet werden muss. Schliesslich ist das Einspar- und Priorisierungspotenzials in der Periode 2026-28 viel geringer als im erläuternden Bericht angenommen. Denn viele relevante (Besteller-)Entscheide wurden bereits getroffen, und eine Rückabwicklung der Bestellung ist nicht mehr machbar, wie beispielsweise Rollmaterialbestellungen.
In seiner Vernehmlassungsvorlage will der Bund gut 353 Millionen Franken weniger für den RPV aufwenden – ohne konkrete Begründung. Der VöV lehnt eine Reduktion des öV-Angebots oder eine verzögerte Umstellung der Busflotten auf Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antrieben, wie sie der zu tiefen Bundesgelder wegen drohen, kategorisch ab. Der VöV fordert deshalb, dass der Bund seinen Beitrag an den RPV für die Jahre 2026-2028 um 210 Millionen Franken erhöht. Eine solche moderate Erhöhung ist notwendig, damit der öV seine Leistungen, wie sie seitens der Kundinnen und Kunden sowie der Besteller erwartet werden, auch wirklich erbringen kann.