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Medien > CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 / Revision – wichtige Massnahmen für den öV

CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 / Revision – wichtige Massnahmen für den öV

Mit der Revision des CO2-Gesetzes nehmen Bundesrat und Parlament einen neuen Anlauf, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Vorlage enthält wichtige Massnahmen im Verkehrsbereich, darunter eine befristete Anschubfinanzierung für die Umstellung von öV-Busflotten auf Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antrieb und die Förderung des internationalen Personenverkehrs auf der Schiene, was der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) sehr unterstützt. Der Nationalrat wird am 21. Dezember über die Vorlage entscheiden.

Die Botschaft des Bundesrats zur Neuauflage der Revision des CO2-Gesetzes wurde im September 2023 vom Ständerat behandelt. Der VöV hat sich bei der vorberatenden Kommission des Nationalrats (UREK-N) dafür eingesetzt, dass sich der Bund wie vorgesehen an den Mehrkosten beteiligt, die durch die Umstellung von Dieselbussen auf umweltfreundliche Antriebe entstehen. Weiter setzt sich der VöV dafür ein, dass die Mineralölsteuerbefreiung für den öV nicht zu schnell (und gar nicht für die Schifffahrt) aufgehoben wird. Der VöV fordert hierzu eine Frist bis 2030 anstatt 2026, analog der Fassung des CO2-Gesetzes, welche im Juni 2021 von den Stimmberechtigten abgelehnt wurde. Die Stossrichtung des Gesetzes wird unterstützt, insbesondere auch die Förderung des internationalen Schienenpersonenverkehrs (inkl. Nachtzüge).

Anders als vom Ständerat in der Herbstsession 2023 beschlossen, empfiehlt die nationalrätliche Kommission (UREK-N), dass die öV-Unternehmen erst ab 2030 Mineralölsteuer bezahlen sollen und nicht schon ab 2026. Dieser Aufschub der Steuerpflicht ist sinnvoll, denn die Umstellung der Busflotten auf umweltfreundliche Antriebe ist im vollen Gange. Eine Streichung der Steuerbefreiung bereits auf 2026 würde den öV jährlich um rund 65 Millionen Franken verteuern und dem System dringend benötigte Mittel entziehen, was nicht im Sinne der vom Bund gewollten öV-Förderung sein kann. Der VöV empfiehlt deshalb den Mitgliedern des Nationalrates, beim CO2-Gesetz den Mehrheitsantrag der UREK-N zu unterstützen.