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Medien > Systematischer Teuerungsausgleich in der Leistungsvereinbarung

Systematischer Teuerungsausgleich in der Leistungsvereinbarung

In den letzten zehn Jahren hat die Teuerung in der Leistungsvereinbarung (LV) keine bedeutende Rolle gespielt. Der Inflationsausgleich war Bestandteil des ordentlichen Beitragswachstums und wurde in den LV-Verträgen nicht separat ausgeglichen. Der Teuerungsschub der letzten 12 Monate hat die Grenzen dieses Systems jedoch deutlich werden lassen: Allein zwischen Oktober 2021 und September 2022 hat der vom Bundesamt für Statistik erhobene Bahnbauteuerungsindex (BTI) um 3.9% zugelegt. Da ein realer Wertverlust der Abgeltungen in dieser Grössenordnung von den Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) nicht über Produktivitätssteigerungen ausgeglichen werden kann, muss für die nächste Leistungsvereinbarung 2025-2028 ein neuer Umgang mit der Teuerung gefunden werden.

Im Bereich der Ausbauprojekte werden die Ausgaben bereits heute automatisch an die Teuerungsentwicklung angeglichen. Für die Leistungsvereinbarung wird nun eine ähnliche Regelung angestrebt: Die KIS-Arbeitsgruppe «Vorbereitung LV 25-28» hat einen Vorschlag für einen regelbasierten Teuerungsausgleich vorgelegt. Die KIS hat diesen Vorschlag an ihrer Sitzung vom 14. September 2022 diskutiert und beschlossen, die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in die Leistungsvereinbarung 2025-2028 anzustreben. Ausgehend von einer vertraglich festgelegten Preisbasis soll die Inflationsentwicklung im LV-Vollzug jährlich mit der ursprünglichen Planung abgeglichen und die aufgelaufene Teuerung ausgeglichen werden. Als Bezugsgrösse dient dabei der Bahnbauteuerungsindex, in welchem die wesentlichen Kostenkomponenten von Infrastrukturprojekten berücksichtigt sind.
 
Für die bevorstehenden Verhandlungen zur LV 2025-2028 ist eine einheitliches Vorgehen der öV-Branche zum Thema Teuerung anzustreben. Die KIS hat an ihrer Sitzung vom 14. September 2022 beschlossen, die LV-Offerten der ISB im Bereich der Teuerung anzugleichen. Ab der zweiten Grundofferten (Februar 2023) sollten sämtliche Offerten entsprechend dem Branchen-Vorschlag eingereicht werden. Die Plankosten für den Unterhalt (inkl. Lohnteuerung) und den Substanzerhalt (Investitionen) sollen gegenüber dem BAV auf der Preisbasis vom 1. Januar 2022 ohne Inflationszuschlag ausgewiesen werden. Alle übrigen Ausgaben der LV-Offerte werden auch weiterhin nach den internen Planungsannahmen der einzelnen ISB berechnet.
 
Das Bundesamt für Verkehr anerkennt grundsätzlich, dass das Thema Teuerungsausgleich im Rahmen der LV-Verhandlungen vertieft diskutiert werden muss. Zum vorliegenden Branchenvorschlag hat das BAV inhaltlich jedoch noch keine Stellung genommen.