Alter Browser
Stellenbörse

Stellenbörse

Offene Stellen von Transportunternehmen.

Weiter
Close
Newsletter

VöV NEWS abonnieren (öffentlich)

Aktuelles, Stellungnahmen, Fakten

 
 

VöV INSIDE abonnieren (öffentlich)

Fachinfo Bus, RPV/OV, Cargo, T.V., Bildung, HR, Finanzen

 
 

RTE NEWS abonnieren (öffentlich)

Fachinfo zum «Regelwerk Technik Eisenbahn RTE»

 
 

TECH NEWS (für VöV-Mitglieder)

Fachinfos Technik und Betrieb Eisenbahn

Sie haben bereits ein Benutzerkonto?
Bitte melden Sie sich zuerst an .

 

 

Zu den Newslettern

VöV NEWS
VöV INSIDE
TECH NEWS
RTE NEWS

 

Close
bls
EngadinBus
MGB
LTB
RhB - PAG
BDB
Medien > BUDGET 2026 – Parlament hält Anschubfinanzierung für E-Mobilität aufrecht, streicht jedoch Unterstützung für Nachtzüge

BUDGET 2026 – Parlament hält Anschubfinanzierung für E-Mobilität aufrecht, streicht jedoch Unterstützung für Nachtzüge

Das Parlament belässt die Anschubfinanzierung für E-Busse und E-Schiffe im Budget 2026. Es hält damit am im Rahmen des CO2-Gesetzes beschlossenen Kurs fest. Dieser sieht vor, die Dekarbonisierung des öV zu fördern. Der VöV begrüsst diesen Entscheid, denn der öV spielt eine zentrale Rolle für die Erreichung der Klimaziele. Gleichzeitig streichen National- und Ständerat die Förderung in Höhe von 10 Millionen Franken für den internationalen Schienenpersonenverkehr. Der VöV kritisiert diesen Entscheid. Das aufgrund des Förderbeschlusses bereits publizierte Nachtzugangebot Basel-Malmö/Kopenhagen kann damit nicht gefahren werden. 

Das Parlament hatte im Rahmen des revidierten CO2-Gesetzes beschlossen, den internationalen Schienenpersonenverkehr – und damit auch Nachtzüge – zu fördern. Diese Massnahme sollte zur Reduktion des CO2-Ausstosses beitragen. Auf Grundlage des Förderbeschlusses plante die SBB die neue Nachtzugverbindung von der Schweiz nach Malmö/Kopenhagen und publizierte den Fahrplan mit Start April 2026. Ohne die Förderung durch den Bund in Höhe von 10 Millionen Franken ist der Betrieb dieser neuen Nachtzuglinie jedoch nicht machbar. Das Parlament widerspricht sich mit dieser Entscheidung selbst: Es löst den im Rahmen des CO2-Gesetzes beschlossenen Entscheid, den internationalen Schienenpersonenverkehr zu fördern, finanziell nicht ein.