Städte und Agglomerationen in der Schweiz sind Motoren der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Gleichzeitig konzentrieren sich viele räumliche Herausforderungen im urbanen Raum. Insbesondere haben Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung eine zunehmende Mobilität mit entsprechender Überlastung der Verkehrssysteme zur Folge. Der Bund beteiligt sich mit seiner Agglomerationspolitik an der Finanzierung der Verkehrsvorhaben von Kantonen und Gemeinden zur Bewältigung des hohen Verkehrsaufkommens. Davon kann auch der öffentliche Verkehr profitieren, vor allem im Bereich der Elektromobilität.
Urbane Räume und Agglomerationen in der Schweiz sind Motoren der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Gleichzeitig konzentrieren sich viele räumliche Herausforderungen im urbanen Raum. Insbesondere haben Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung eine zunehmende Mobilität mit entsprechender Überlastung der Verkehrssysteme zur Folge. Der Bund beteiligt sich mit seiner Agglomerationspolitik an der Finanzierung der Verkehrsvorhaben von Kantonen und Gemeinden zur Bewältigung des hohen Verkehrsaufkommens. Davon können auch Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs profitieren, vor allem im Bereich der Elektromobilität.
Im nicht bereits über andere Instrumente des Bundes mitfinanzierten öV-Bereich, das heisst insbesondere im Ortsverkehr, ist die Elektrifizierung von Busnetzen (zum Beispiel Oberleitungen für Trolley-Busse und Ladestationen für Batteriebusse) mitfinanzierbar. Es können aber auch Beiträge an entsprechende Mehrkosten des Rollmaterials ausgerichtet werden, falls dadurch erhebliche Infrastrukturkosten eingespart werden. Grundsätzlich mitfinanzierbar sind insbesondere die Mehrkosten neuer E-Bus-Generationen, die oberleitungsfrei fahren können. Die eingesparten Investitionskosten im Vergleich zu den Infrastrukturkosten herkömmlicher Trolleybussysteme (insbesondere Oberleitungen) sowie die Mehrkosten des Rollmaterials (in der Regel gegenüber Dieselbussen) müssen nachgewiesen werden.
In den letzten Jahren hat der Bund bereits vier Agglomerationsprogramme beschlossen und finanziert. Aktuell stehen die notwendigen Grundlagen für die Erarbeitung und Prüfung der Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung der 5. Generation zur Verfügung. Der VöV empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen aus Städten und Agglomerationen, sich mit den in ihren Regionen zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden abzusprechen und die Eingabe von Projekten zu prüfen. Weiterführende Informationen zum Agglomerationsprogramm 5. Generation finden Sie hier.